Berechnung Kündigungsfrist Telefonvertrag
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Guten Tag,
ein Anbieter von Telekommunikationsverträgen hat in seinen AGB die Kündigungsfrist wie folgt geregelt:
"Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Quartals (ordentliche Kündigungsfrist) gekündigt werden."
Wenn die Kündigung am 01.12.2007 (mittags) an den Anbieter gefaxt wurde, muss die Bestätigung der Kündigung dann nicht zum 31.12.2007 erfolgen oder doch erst zum 31.03.2008?
Der Anbieter beruft sich darauf, dass der 31.12.07 nur dann greifen würde, wenn die Kündigung VOR dem 01.12.07 eingegangen wäre. Nach Auffassung des Anbieters ist die Kündigungsfrist demnach so zu berechnen: 01.12. plus 1 Monat = 01.01.2008, danach zum Quartalsende = 31.03.08.
Kann ich auf eine Kündigung zum 31.12. bestehen oder muss ich bis Ende März weiterzahlen?
Kündigungsfrist








