Beratungsfehler Lebensversicherungen - Schadensersatz?
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Schadensersatz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2004 habe ich als Selbstständiger 3 kapitalbildene Lebensversicherungen(noch steuerfreie Auszahlung) zur Altersvorsorge abgeschlossen.
Die Beitragszahlungen beliefen sich auf 600 EUR/Monat.
Die Renditen sind bescheiden.
Der Abschluß erfolgte über einen freien Finanzplaner/Vermögensverwalter.
Dieser hatte auch komplett Wissen über andere Versicherungen (KV, BU, Haftpflicht), Kosten und hat diese teilweise sogar vermittelt (KV,BU)
Die Lebensversicherung als Altersvorsorgeinstrument ist gut, durch
Abzugsfähigkeit als Vorsorgeaufwendung (Höchstbetrag 5063 EUR/Jahr)+ steuerfreie Auszahlung/Kaptialwahlrecht, Kapitalschutz (250 EUR/Lebensjahr).
Bei Abschluß meinte der Berater, daß der Kapitalschutz für jede LV gilt.
Dies stimmt leider nicht.
Durch das deutliche Überschreiten des Höchstbetrags der Vorsorgeaufwendung wäre der Abschluß einer LV + eine alternative Anlageform(Fonds) mit geringeren Abschlußkosten besser gewesen.
Besteht die Möglichkeit hier einen Beratungsfehler mit Schadensersatzforderung gegenüber dem Vermittler/Vermögensplaner geltend zu machen?
Wie hoch könnte diese Forderung sein? Was kostet es diese durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!








