Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Haftung.
Ich bat beim Baumarkt um fachliche Beratung, um wirklich sicher zu stellen, daß ich das richtige Material verwende.
Ich beschrieb dem Fachmann ganz genau, daß ich eine Silikon-Fuge an meinem Gartenteichrand - zwischen dem Übergang der PVC-Teich-Folie und den Umrandungsplatten - anbringen möchte und daß er mir doch bitte dazu das richtige Silikon-Material geben soll.
Ich brachte danach am Samstag, 16.07.2011 bei sehr warmem Wetter die Fuge mit dem Material das er mir mitgegeben hatte an meinem Teich an. (Auf den Kartuschen stand übrigens der Hinweis, daß das Material nach 10 Minuten trocken und überstreichbar wäre)! Bei diesen Temperaturen hätte dieses Material also genügend Zeit gehabt, um gut durchzutrocknen.
Am nächsten Tag dann am Sonntag, 17.7.2011 regnete es.
Ich mußte zu meinem Entsetzen feststellen, daß das Material vom Regen total aufgeweicht war und über die nagelneu eingebrachte Teichfolie in den zum Teil gefüllten Teich geschwemmt wurde. Alles auf der Teichfolie ist nun voller weißgefärbter Stellen und Lachen und das ganze Teichwasser ist milchig weiß gefärbt. Zum Glück hatte ich meine schönen teuren Koi-Karpfen noch nicht eingesetzt!
Meine Frage deshalb:
Ist dieser Baumarkt durch diesen Beratungsfehler für die entstandenen Folgeschäden haftbar?
Mit Folgeschäden meine ich also das Entfernen des aufgeweichten Materials, sowie das erneute Anbringen einer fachgerechten neuen Fuge mit dem entsprechend richtigen Fugen-Material von einem beauftragten Handwerker - für dessen Rechnung der Baumarkt folglich aufzukommen hat!?
Ich möchte mich vom Baumarkt nämlich nicht nur mit dem Ersetzen der falsch empfohlenen Material-Kartuschen abspeisen lassen, denn auf diese ca. 12,00 € Materialkosten kommt es mir wirklich nicht an.
mfG
