Beleidigung durch Vermieter = Kündigungsgrund?
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Guten Tag,
folgender Fall: Vermieter erhält von Mieter zwei handgeschriebene und unterzeichnete Briefe. Darin finden sich beleidigende Formulierungen, etwa folgender Qualität:
- die vermietete Wohnung sei ein Verschlag, den man nicht einmal einem Asylanten als Übergangsbleibe anbieten würde;
- das ganze Objekt (Mietshaus) sei komplett herunter gekommen;
- der Vermieter sei bei der Verwaltung des Hauses, das er ja nur geerbt habe, unverantwortlich und inkompetent.
- dem Vermieter wird außerdem geraten, "sich in Zukunft kleinzuhalten, statt sich wie bisher aufzublasen und dicke Arme zu machen."
- Er (der Mieter) könne auch anders. Der Vermieter solle vorsichtig sein, es könne ihn sonst teuer zu stehen kommen.
Es tauchten überdies an der Außenfassade des Hauses Zettel auf, mit dem Inhalt, der Vermieter würde das Haus verfallen lassen und sich um nichts kümmern. Diese Zettel allerdings sind nicht mit Absender versehen oder unterschrieben.
Die Vorgeschichte der Angelegenheit sind etwa 3 Jahre andauernde Mietstreitigkeiten, in denen es mal um vorgebliche Mietmängel geht, mal um nicht gezahlte Nebenkosten, um das Nutzungsrecht des Gartens etc. In diesem Zusammenhang kam es schon einmal zu verbalen und tätlichen Angriffen des Mieters gegen den Vermieter, deren Verfolgung aber seitens der Staatsanwaltschaft, wie offenbar in solchen Fällen üblich, eingestellt wurden.
Derzeit mindert der Mieter die Hälfte der Miete und schreibt in einem der genannten Briefe, selbst das sei noch zu viel für eine solche Bruchbude. Ausziehen möchte er aber nicht, da er krank sei und ein Umzug insofern nicht zumutbar.
Der Vermieter hat allerdings aus nachvollziehbaren Gründen ein großes Interesse an einem Auszug. Der Mieter ist im Übrigen der letzte in einem ansonsten leerstehenden Mehrfamilienhaus, das sich leerstehend weit besser verkaufen ließe.
FRAGEN:
Reichen die skizzierten Formulierungen in den beiden Briefen sowie das (dem Mieter allerdings nicht zuzuordnende) Anbringen der Zettel aus, dem Mieter / Verfasser zu kündigen?
Falls ja, in welcher Form könnte dies geschehen (fristlos / fristgerecht)?
Welche Möglichkeiten hätte der Vermieter, auf Grund eines angeschlagenen Gesundheitszustandes um einen Auszug herumzukommen?
Vielen Dank!
Vermieter Beleidigung









