Frage geschrieben am 26.07.2010 16:41:50
Beleidigung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1271Antwort geschrieben am 26.07.2010 16:55:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 536
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Beleidigung gem. § 185 StGB ist die vorsätzliche Kränkung der Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Mißachtung.
Ihr Freund wirft Ihnen wohl vor, "fremd" zu gehen. Ein solcher Vorwurf kann durchaus den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen, wobei aber alle Umstände des Falls berücksichtigt werden müssen.
2.
Die Beleidigung ist ein sog. Antragsdelikt, d. h., damit es zu einer Strafverfolgung kommt, muß ein Strafantrag gestellt werden. Die Strafverfolgungsbehörde wird Sie allerdings auf den Privatklageweg verweisen. Das ist ein eher mühseliges Unterfangen, so daß man Ihnen nicht ernsthaft empfehlen kann, wegen dieser Äußerung strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Empfehlenswerter ist allemal eine persönliche Aussprache.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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