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Beleidigung & Nötigung einer Fahrzeugführerin


28.11.2010 21:27 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus


| in unter 1 Stunde

Ich habe eine Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung erhalten. Jetzt zur genauen Schilderung: Mein Mann ist mit langsamen Tempo aus einer Parklücke herausgefahren, da die Straße sehr schlecht einsehbar war. Nun kam die besagte andere Fahrzeugführerin (dort war eine Tempo 30 Zone und sie fuhr schneller als zulässlich) und hupte mehrfach, worauf mein Mann ihr den Mittelfinger zeigte, weil er sich durch dieses Verhalten bedrängt fühlte. Nun weiss ich nicht, ob ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen soll. Bevor das Schreiben kam, bekam mein Mann einen Anruf von der Polizei, ob er dort gefahren ist. In dem Moment hat er geschwindelt. Wie soll ich mich verhalten?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema:
Nötigung Beleidigung
28.11.2010 | 21:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
192 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Sie haben als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen also zur Sache keine Angaben machen, insbesondere auch nicht dazu, ob ihr Mann gefahren ist oder eine Beleidigung begangen hat.

Ich würde Ihnen dringend raten, keine Angaben zum Sachverhalt zu machen. Als Beschuldigter einer Straftat ist Ihr Mann nicht zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, er muss nichts sagen, womit er sich selbst belasten könnte. Als Zeuge muss man aber generell die Wahrheit sagen und vor allem vollständig aussagen- wenn Sie also aussagen würden, müsste diese Aussage auch unbedingt der Wahrheit entsprechen. Ansonsten würden Sie sich strafbar machen. Da Sie aber wie gesagt ein Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau haben, sollten Sie davon auch unbedingt Gebrauch machen.

Ihrem Mann darf kein Nachteil daraus entstehen, dass Sie die Aussage verweigern. Von daher wird es sich auch nicht nachteilig für Ihren Mann auswirken, wenn Sie keine Angaben machen.

Ich rate Ihnen in jedem Fall dringend davon ab, eine Falschaussage zu machen, um Ihren Mann zu entlasten, da Sie sich dann wie gesagt selbst strafbar machen würden.

Wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, dürfte es für die ermittelnden Beamten unter Umständen auch schwerer werden nachzuweisen, dass Ihr Mann am Steuer gesessen hat. Möglicherweise kann er auch darauf hoffen, dass das Ermittlungsverfahren wird.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung auch völlig anders aussehen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichem Gruß

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Trier

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