Beleidigung, üble Nachrede - 2. Versuch
| 15.03.2010 15:07 |
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Beantwortet von
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Wichtiger Hinweis:
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Ich möchte keine Antwort von Herrn Gerhard Raab erhalten.
Die Antwort und weitere Äußerungen sollen weder unverschämt noch beleidigend sein. (Sollte sich eigentlich von selbst verstehen.)
Sehr geehrte Anwältin bzw. sehr geehrter Anwalt,
hier der Sachverhalt, weiter unten meine Fragen:
Ich schaute mich vor ein paar Monaten nach Immobilien um. Ein großer Immobilienmakler händigte mir ein Exposee aus, auf dem neben meiner Telefonnummer der Vermerk "Psycho" stand.
Ich hatte daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet. Es kam nicht zu einer Verurteilung, der Makler behauptete, daß nicht er, sondern irgendjemand anders in seinem Büro, der/die ihm nicht bekannt sei, diesen Vermerk angebracht habe.
Zu meinem Erstaunen konnte er sich damit auch beim Staatsanwalt herausreden.
Es kam noch ärger: Später versuchte diese Firma, mir (zum Glück erfolglos) Straftaten anzudichten.
Daraufhin habe ich eine Anzeige gegen den Geschäftsführer wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung erstatten lassen (über einen Anwalt).
Zu meiner Strafanzeige schreibt der Anwalt der Gegenseite Folgendes an die Amtsanwaltschaft:
"Bereits mit Strafanzeige vom xx.xx.2009 erhob der Zeuge [Name von mir] den Vorwurf, durch einen anderen Mitarbeiter der [X Immobilien GmbH], Herrn Y, beleidigt worden zu sein.
Das daraufhin gegen Herrn Y eingeleitete Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen Z) wurde mit Verfügung vom xx.xx.2009 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, siehe Bl. 7 d. A.).
Ob daraufhin ein Verfahren gegen den Zeugen [Name von mir] wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat eingeleitet worden ist, ist mir nicht bekannt."
Dieser Anwalt suggeriert, ich hätte eine Handlung begangen, die ernsthaft zu einem Straf-Verfahren gegen mich hätte führen können.
Dabei wußte er offenbar gut über die Beleidigungs-Akte bescheid und hätte daher wissen müssen, daß die Beleidigung unzweifelhaft erfolgt ist und nur unklar war, durch welchen Mitarbeiter dieser Firma.
Muß ich mir in einem Rechtsstaat solche unterschwelligen Verleumdungen gefallen lassen?
Wie kann ich hier vorgehen?
Kann ich verlangen, daß so eine Art Gegendarstellung von mir zu den Akten kommt? Mit welcher Frist?
Das Verfahren wurde übrigens auf den Weg der Privatklage verwiesen, obwohl meiner Kenntnis nach die falsche Verdächtigung kein Privatklagedelikt ist.
Kann ich auch wegen übler Nachrede oder Beleidigung gegen den Anwalt vorgehen? Mit welchen Erfolgsaussichten?
Ich wünsche mir nur eine Antwort von jemandem, der/die sich nicht nach dem Prinzip "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus" verhält.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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