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Ich habe am Samstag einen Anzug gekauft. Ich war mir gleich nicht sicher, ob der so richtig passt. Die Verkäuferin hat mir dann erklärt, dass die jetzt alle so eng geschnitten sind und man könne da etwas Stoff rauslassen, damit er am Bund weiter wird.
Gesagt, getan. Heute habe ich den geänderten Anzug geholt und bin nicht glücklich. Das Umarbeiten hat nicht den versprochenen Effekt gehabt. Die Hose ist zu eng.
Kann ich den Kauf rückabwickeln? Gibt es ein Widerrufsrecht für im Einzelhandel gekaufte (in diesem Fall geänderte) Kleidungsstücke?
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Diese Antwort ist vom 21.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.04.2010 19:56:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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ein Widerrufsrecht gibt es dann nicht, wenn Sie den Anzug im Geschäft gekauft haben. Nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart gewesen ist, haben Sie ein Widerrufsrecht. Diese Vereinbarung kann ich Ihren Ausführungen aber leider nicht entnehmen.
Auch die Änderung des Kleidungsstücks ändert daran nichts.
Ist die Hose aber immer noch zu eng, können Sie eine Nachbesserung verlangen. Führt auch diese immer noch nicht zum Erfolg, setzen Sie dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen, eine passsende Hose beizubringen. Erst danach könnten Sie dann - aufgrund der Mangelhaftigkeit - den Rücktritt erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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