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Beitragsfreie Lebensversicherungen kündigen?


| 01.02.2007 21:26 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Lautenschläger




Die diversen Info´s über Lebensversicherungen kündigen, jedoch kommt es auf die Abschussdatum an, haben mich an meine beitragsfreie LV erinnert:

Deshalb meine Frage:

1993 schloss ich eine Lebensversicherung (Beginn 01.12.1993) mit dem Tarif GBVL2F + B/A, ab.
Diese LV habe von mir zum 01.03.1996 in eine beitragsfreie umgewandelt. Damals wurde mir von der LV eine Versicherungssumme von 1.372,00 DM mitgeteilt.

Damals wollte ich die Auszahlung nach 12 Jahren, wg. der steuerlichen Vorteile (soweit ich mich noch erinnere).

Was wäre für mich günstiger, noch das eine Jahr zu warten, oder jetzt zu kündigen? Wie verhält es sich dann mit der Verzinsung?

Oder ist die Versicherung nicht mehr an die Auszahlung gebunden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
02.02.2007 | 10:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
101 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier bedingungsgemäß im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:


Ihre Fragen werden durch Ihren Vertrag, den dazugehörigen Versicherungsbedingungen (AVB), den Zusatzvereinbahrungen (zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung) sowie gesetzliche (Versicherungsvertragsgesetz VVG insbesondere auch steuergesetzliche Vorschriften beantwortet.

Dazu müssten die vorliegenden Unterlagen und Verträge genauer eingesehen werden, was grundsätzlich jederzeit möglich, aber für Sie zeitaufwendig und unverhältnismäßig teuer sein dürfte.

Deshalb rate ich Ihnen, Sich mit der Versicherung telefonisch in Verbindung zu setzen, und sich informieren zu lassen, welcher Weg für Sie wirtschaftlich am besten ist. Möglicherweise kommen auch weitere Wege (Beleihunh oder Verkauf der Versicherung) in Betracht.

Umstände, die einer Auszahlung des vertraglich vereinbarten Betrages entgegenstehen kann ich, aufgrund der hier vorliegenden Informationen, nicht erkennen.

Insoweit Sie bereit wären mir eine entsprechende Vollmacht zu erteilen und die fehlenden Informationen (Versicherung ? Kundendaten ? Versicherungsschein ?) per Email (lautenschlaeger@iustitia.de) zukommen zu lassen, bin ich gerne bereit im Rahmen der Nachfragemöglichkeit die Versicherung zu kontaktieren und Ihnen dann konkret mitzuteilen, was für Sie die kostengünstigste bzw. wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.


Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.

Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Weinheim

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Baurecht, Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Haftpflichtrecht