Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 24.02.2010 05:46:31

Beim Schwarzfahren (Linienbus) erwischt wurden. Anzeige.

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2011
Ich bin in den letzten drei Jahren, drei mal beim Schwarzfahren erwischt wurden. Das letzte mal im Januar. Nun kam ein Schreiben der Polizei wo ich mich schriftlich dazu äußern soll - wurde vom Busunternehmen wohl angezeigt. Ich bin damals schwarzgefahren weil ich immer sehr wenig Geld hatte da arbeitslos.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Zu der Zeit hatte ich kaum Geld da ich arbeitslos war. Ich sehe meinen Fehler ein und könnte denen versprechen, dass es nicht mehr vorkommen wird. Bin auch bereit eine Geldstrafe zu bezahlen, da ich nun wieder Arbeit habe.

Soll ich die Tat zugeben? Oder soll ich erstmal einen Anwalt einschalten?

Ich bin übrigens NICHT vorbestraft. Ich will nicht ins Gefängnis!! Bitte helfen Sie mir. Was erwartet mich?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.02.2010 06:01:26
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Eine genaue Strafhöhe kann ich aus der Distanz und ohne Akteneinsicht leider nicht vorhersagen. Das maximale Strafmaß beträgt ein Jahr Haft oder Geldstrafe. Da Sie nicht vorbestraft sind, dürfte eine Haftstrafe unwahrscheinlich sein. Da Sie allerdings bereits mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurden, dürfte die Geldstrafe relativ hoch ausfallen.

Ob Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gravierend sich eine Strafe auf Ihre Zukunft auswirken würde. Im Zweifel jedoch sollten Sie einen Anwalt einschalten.

Zugeben sollten Sie die Tat erstmal nicht. Ich rege daher an, gegenüber der Polizei höchstens Angaben zur Person zu machen, keinesfalls Angaben zu der Tat selbst. Es ist hierbei am besten, einfach zu schweigen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.02.2010 06:20:57

Wie hoch wäre die relativ hohe Geldstrafe ungefähr? Gibt es für Geldstrafen in diesem Bereich Präzedenzfälle? Mit was mus ich ungefähr rechnen? Im dreistelligen Bereich? Im vierstelligen Bereich? Haben Sie eine ungefähre Vorstellung oder kennen ähnliche Fälle, in denen es eine Geldstrafe gab?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.02.2010 20:49:42

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich ist äußerst unwahrscheinlich, die Geldstrafe dürfte maximal im mittleren dreistelligen Bereich sein.

Es gibt zahlreiche Präzedenzfälle, ein derzeit prominenter Fall wurde gerade von dem AG Hannover abgeurteilt, bei dem ein dreimaliger Schwarzfahrer zu einer Geldstrafe von € 500 verurteilt wurde.

Zu Ihrer Direktanfrage:
Wenn Sie sofort geständig sind, wird die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Strafbefehl beantragen. Das ist dann ein Urteil ohne Verhandlung, den Sie dann akzeptieren können. Wenn Sie diesem widersprechen, gibt es eine Verhandlung.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97837
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Schwarzfahren   (Linienbus)   erwischt   wurden.   Anzeige.