ich habe ein großes, recht komplexes Problem, was ich aus der Welt schaffen möchte.
Es geht um meine Ex Freundin und mich.
Im Oktober 2009 hat sich meine Ex Freundin ein Haus gekauft und dieses mit Geld bezahlt, was eine Bekannte von mir übrig hatte und ihr es geliehen hatte.
40.000€ für Hauskauf und 40.000€ zur Renovierung.
Nach meinem Kenntnisstand fanden alle Vertragsabsprachen mündlich statt.
Dann kam es wie es kommen musste, es verschwandt Geld von dem "Baukonto", meine "dumme" Exfreundin verlor schnell die Lust am renovieren und beendete kurz vor dem Einzug die Beziehung. Um schnell ALG II zu bekommen überschrieb sie schnell das Haus wieder zu meiner Bekannten und ging zur Arge.
Das sie das Haus hatte (oder gerade verkauft)und noch ca. 5000€ auf dem "Baukonto" erwähnte sie nicht. Sie hatte auch noch Handwerker und Material bestellt, was sie dann aber nicht mehr bezahlte (bis heute nicht).
Als ich das mitbekam dass sie die Arge so Betrog, habe ich die Kontoauszuge der Arge eingeschickt und sie bekam erst mal kein Geld.
Irgendwann nach 2- 3 Monaten kam sie dann auf einmal zu mir und erzählte mir, sie möchte wieder eine feste Beziehung. Dann nach ein paar Tagen erzählte sie, sie bekäme immer noch kein Geld vom Amt und besonders meine beiden Kinder taten mir dann leid.
Dann eines Morgens, ich hatte wieder ein paar Tage bei ihr geschlafen, weckte sie mich früh und zeigte mir einen Dahrlehensvertrag, der so ausgelegt war, das es ihr im Bezug auf das ALGII keine Probleme mehr machen würde. Ich unterschrieb mit, aus Liebe und Mitleid. Sie unterschrieb und es war noch die Unterschrift der Dahrlehnsgeberin zu sehen. Sie ging dann zum Amt und reichte das Schreiben ein. Eine Woche später wurde ich zum Amt eingeladen und sollte nochmal erzählen wie was war. Ich habe es beschönigt erzählt sodass ihr Antrag durchkam. Ein paar Tage später war ihr Geld da, wovon ich persönlich nie einen nutzen hatte! Ich hab mein eigenes Geld und gewohnt hatten wir da noch nicht zusammen. Ich habe auch meine Aussage unterschrieben, habe aber keine Durchschrift. Ich bin mir nicht sicher ob da was stand, das ich unter Eidesstatt ausgesagt habe??
Ich hatte das Amt angeschrieben eine Kopie zu bekommen, aber noch keine Antwort erhalten.
Nun zum Problem. Viel später habe ich herausgefunden (fast 1 Jahr später), dass das kein echter Dahrlehnsvertrag war, sondern sie ihn aufgesetzt hatte und die Unterschrift der Dahrlehnsgeberin gefälscht hat. (Nur das das Datum nicht stimmte ist mir damals aufgefallen, es war auf den Hauskauf rückdatiert). Es kam heraus, da ich jetzt wieder guten Kontakt zur Dahrlehnsgeberin habe.
Jetzt habe ich ein riesen Problem damit, dass ich mich höchstwahrscheinlich der Beihilfe zum Sozielbetrug schuldig gemacht habe und ich möchte mich selbstanzeigen, da dies bestimmt eines Tages eh rauskommt. Auch kann ich schlecht mit leben, das die Arge so viel bezahlt hat sogar rückwirkend 6 Monate Miete, die sie auch nicht bezahlt hatte(Antrag auf Mietschuldenübernahme). Also geht es jetzt nach einem Jahr um mehr als 10.000€.
Vorbestraft ist sie nicht. Jedoch könnten noch 3 Anzeigen von den Handwerkern kommen wegen Leistungsbetrug und ich behalte mir selber noch eine Anzeige wegen Unterhaltbetrug (sie hatte schon ohne meines Wissens Unterhaltsvorschuss bekommen, obwohl wir dann nochmal vom Februar bis November 2010 zusammen waren und zusammen gewohnt hatten)und noch eine weitere Anzeige vor, weil sie die danach entstandene Bedarfsgemeinschaft in ihrer Wohnung auch nicht angegeben hatte.
Wie schaffe ich da jetzt Klarheit rein und mache reinen Tisch und welche Strafrechtlichen folgen könnten auf sie zukommen, bzw. auch auf mich, wenn ich das Anzeige oder mich selbstanzeige.?
Wie gehe ich genau vor?
Antwort geschrieben am 10.01.2011 21:31:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechltichen Ergebnis führen. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen:
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:
Wenn es hier tatsächlich zu Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund falscher Angaben gekommen ist, so hat dies einerseits strafrechtliche, als auch sozialrechtliche Konsequenzen für Ihre Ex-Freundin.
Stellt die Behörde fest, dass Leistungen zu Unrecht bezogen worden sind, so ergeht einerseits ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid und andererseits wird ein Ermittlungsverfahren, welches zunächst vom Hauptzollamt geführt wird und sodann an die Staatsanwaltschft weitergeleitet wird wegen Betrug eingeleitet.
Die Behörde wird nach Feststellung des unrechtmäßigen Bezuges die Leistungsbescheide für die Vergangenheit zurücknehmen und darüber hinaus für den gesamten Zeitraum, für den Leistungen nicht zugestanden haben gem. § 50 SGB X zurückfordern.
Der Rückgriff seitens der Behörde geht bis zu 10 Jahre zurück, muss aber innerhalb eines Jahres ab Bekanntwerden der zu Unrecht bezogenen Leistungen gefordert werden (vgl. § 45 SGB X).
Das Strafmaß für Betrug regelt § 263 StGB. Die Höhe der Strafe hängt vom Schaden, von der Anzahlt der Taten (wiederholte Anträge) und Vorstrafen ab. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder aber Geldstrafe. Wenn hier weitere Strafanzeigen der Handwerker hinzukommen liegt bereits ein Betrug in mehreren Fällen vor, so dass sich das Strafmaß erhöht. Ohne den Sacherhalt genau zu kennen oder aber Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen zu haben, kann hier keine verlässliche Prognose abgegeben werden. Erfahrungsgemäß wird Sozialbetrug aber streng bestraft.
Ihnen wäre zunächst seitens der Behörde die Beihilfe zum Betrug nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Darlehensvertrages war Ihnen ja nicht bekannt, dass dieser einerseits dazu diente, Leistungen seitens der ARGE zu beziehen und andererseits, dass Ihre Ex-Freundin diesen Vertrag gefälscht hat, was im übrigen noch eine Urkundenfälschung darstellt, die gesondert strafrechtliche geahndet werden würde.
Sollte die Staatsanwaltschft zu dem Ergebnis kommen, dass Sie sich der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht haben, so richtet sich das Strafmaß für die Beihilfe nach § 27 StGB nach dem Strafmaß des Täters, also § 263 StGB, wie oben beschrieben Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 5 Jahren, wobei nach § 49 StGB eine Abmilderung vorzunehmen wäre. Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine Geldstrafe erhalten würden. Die Selbstanzeige sowie gezeigte Reue mildern das Strafmaß deutlich.
Wenn Sie hier Klarheit schaffen wollen, sollten Sie bei der ARGE vorsprechen und den Sachverhalt dort schildern. Teilen Sie auf jedem Fall mit, dass Ihnen erst jetzt bekannt wurde, dass der Darlehensvertrag durch die Ex-Freundin gefälscht wurde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsnwalt -
Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966
Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Rösemeier direkt

