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Frage geschrieben am 31.01.2012 03:34:15

Behördliches Führungszeugnis / Löschung aus BZR

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 735
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo, ich habe da mal eine Frage zur Eintragung in das BZR. Ein Freund von mir ist vor sechs Jahren an einer Psychose erkrankt und hat in dieser Zeit eine Körperverletzung begangen. Er ist aufgrund der akuten Erkrankung wegen Unzurechnungsfähigkeit jedoch nicht verurteilt worden. Er hat jedoch einen Eintrag wegen schwerer Körperverletzung in BZR, der aber im privaten Führungszeugnis nicht auftaucht.
Er hat sich nun bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn um einen Job beworben und die wollen ihn anscheinend auch einstellen. In seinem zukünftigen Job hätte er auch Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen der Deutschen Bahn. Nun befürchtet er, dass das Unternehmen routinemäßig ein Behördenführungszeugnis beantragen könnte. Sind seine Sorgen berechtigt?
Ich habe einmal gehört, dass nicht nur Behörden sondern auch Unternehmen wie die DB, die Frankfurter Flughafen AG und die Europäische Zentralbank als Arbeitgeber routinemäßig eine Sicherheitsüberprüfung ihrer Bewerber vornimmt und alle Einträge sehen kann. Stimmt das?
Kann man eine solche Eintragung, irgendwann wieder löschen lassen?
Für die Hilfe besten Dank.

T. Sauer


Antwort geschrieben am 31.01.2012 04:54:37
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrte Fragestellerin,

die Tilgungsfristen richten sich nach § 3 BZRG

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

In Härtefällen kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden, über die das Bundesjustizministerium entscheidet.

Behörden steht eine erweiterte Auskunft zu, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist - § 31-

Eine unbeschränkte Auskunft findet sich in § 41, beispielsweise zur Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html

Je nach Bereich ist also tatsächlich davon auszugehen, dass erweiterte Prüfungen vorgenommen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 15:22:41

Was heißt das jetzt konkret in Bezug auf die Deutsche Bahn?
Der Freund ist Ingenieur und würde Bahntrassen planen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 16:38:16

Sofern es sich hierbei - wovon auszugehen ist - um sicherhetsrelevante Bereiche handelt, wird eine Überprüfung wahrscheinlich vorgenommen werden. Probleme sind aber nicht unbedingt zu erwarten, da es sich ja nicht um eine einschlägig bedeutsame Angelegenheit handelt.

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Behördliches Führungszeugnis / Löschung aus BZR | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2012-02-02
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Die Antwort brachte keine neuen Erkenntnisse, sondern nannte nur Rechtsquellen und Gesetzestexte, die ich selber schon zuvor gegoogelt hatte. Das Geld war die schwammige Antwort nicht wert. Ein kostenloser Anruf beim Bundesamt für Justiz brachte mir danach Aufklärung über die genauen Löschfristen im gefragten Fall.


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