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Frage geschrieben am 23.04.2011 20:14:21

Behördendaten vor Löschung retten

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1274
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Löschung.
Folgendes Problem:

Ich versuche von einer gesetzlichen Krankenkasse alte Unterlagen über meine leibliche Mutter zu erhalten. Es sind gespeicherte Daten in Datenbanken sowie Karteikarten aus einem Archiv. Die Karteikarten schätze ich auf ein Alter von 20+ Jahren, die Datensätze 15+ Jahre. Aus diesen Unterlagen gehen mich betreffende Sozialdaten in Form von Angaben Maßnahmen wie z.B. Kuren, Kinderheimaufenthalte oder Kinderverschickungen hervor.

Ein Teil der Unterlagen wurde mir in Kopie zugeschickt, für den fehlenden Teil weigert sich die Krankenkasse, da darauf zum einen medizinische Daten zur Mutter stehen, zum anderen enthalte der mir zugeschickte Teil bereits alles an Daten, was mich betrifft.

Ich selbst besitze jedoch alte Unterlagen, mit denen ich nachweisen kann, dass weitaus mehr Maßnahmen mit meiner Beteiligung stattgefunden haben, als die Krankenkasse zugibt.

Aktueller Stand der Dinge:

Ich habe Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Kasse eingelegt und darum gebeten, entweder einen Sperrvermerk (§84 Abs. 3 SGB X) für die beantragten Daten einzutragen oder alle Daten einmal komplett zu kopieren, sicherzustellen und mir dies zu bestätigen. Seitdem habe ich von der Krankenkasse nichts mehr gehört.

Mein Problem:

Die allgemeine Aufbewahrungsfrist beträgt m.E. nur 5 oder 10 Jahre. Die Daten können eigentlich jederzeit gelöscht werden, sie sind also eher per Zufall erhalten geblieben. Damit sie in der Zwischenzeit von Widerspruch und Klage nicht gelöscht werden, will ich jetzt eine einstweilige Anordnung zur Sicherung der Daten erwirken. Gleichzeitig beantrage ich auch in der EA auch, die Sache abzukürzen und mir die Kopin auszustellen, um die Sache abzukürzen.

Dass Problem damit, dass Datenschutzrechte der Mutter (s.o.) durch meinen Antrag eingeschränkt werden können, kann erstmal außen vor gelassen werden.Hierfür habe ich schon eine gute Argumentation.
Mir geht es in erster Linie um die >Sicherung< der Daten überhaupt. Diese sind für mich persönlich unersetzlich und müssen unter allen Umständen gerettet werden.

Meine Fragen:

1. Was ist die genaue Aufbewahrungsfrist der Krankenkassendaten? Nur 10 Jahre nach §304 SGB V oder können es 30 Jahre sein, weil auch Krankenhausaufenthalte erwähnt werden?

2. Ich werde in der EA argumentieren, dass der Verfügungsgrund gegeben ist, weil die Daten ja prinzipiell nicht mehr gespeichert werden müssen und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht. - Ist das ein Eigentor weil der Richter den Antrag auf die EA liest und ihn mit "Daten hätten längst gelöscht werden müssen, kein Anspruch" ablehnt?
Oder geht Auskunftsrecht vor Aufbewahrungsfrist?

3. Wenn Aufbewahrungsfrist und Auskunftsrecht tatsächlich in Kollision treten, wie argumentiere ich am besten dafür, dass mein Auskuftsrecht der Aufbewahrungsfrist gegenüber überwiegt?
Nennen Sie hierfür bitte die Rechtsgrundlage, Urteile und dgl.


P.S. Wenn Sie weitere Angaben brauchen bitte ich um Hinweis.



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