Frage geschrieben am 26.04.2009 14:46:53
Behandlungsfehler?
Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1244Ich habe auch heute noch starke Schmerzen im Narbenbereich - Narbe ist ca. 17 cm lang. Eine Hose mit Gürtel zu tragen fällt mir schwer. Die Psychische Belastung ist sehr stark. Ich habe nachts Alpträume und ständige Ängste. Ich habe meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen selbst reduzieren müssen.
Frage: Kann ich zu diesem Zeitpunkt noch den Arzt (Krankenhaus) auf Schmerzensgeld verklagen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Besteht überhaupt eine Aussicht auf Erfolg nach so "langer" Zeit? Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Bisher habe ich den Vorgang verdrängt und wollte alles vergessen. Das funktioniert aber nicht.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.04.2009 16:54:25
der Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ist noch nicht verjährt. In Arzthaftungsfällen verjähren Ansprüche innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den den Anspruch begründeten Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ob tatsächlich ein ärztliches Verschulden vorliegt, das Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche rechtfertigen kann, hat letztendlich ein Gutachter zu entscheiden. In Ihrem Fall stellt sich zusätzlich die Frage der richtigen Aufklärung.
Sie sollten sich mit Ihrem Begehren auf jeden Fall an einen auf Patientenrechte und Arzthaftungsrecht spezialisierten Kollegen wenden. Auch die Krankenkassen können ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. So kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen Behandlungsfehlervorwürfe prüfen. Hier kann Sie Ihre Krankenkasse näher beraten. Unterstützung finden Sie auch bei der jeweiligen Landesärztekammer.
Wichtig ist, vom Arzt und Krankenhaus die Behandlungsunterlagen in vollständiger Form anzufordern; dies kann und wird jedoch Ihr Rechtsanwalt oder eine der vorbenannten Stellen übernehmen.
Auch hinsichtlich des Kostenrisikos gibt es einige nennenswerte Alternativen. Je nach Höhe Ihres Einkommens besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Schließlich besteht eventuell die Möglichkeiten einen Prozessfinanzierer zu konsultieren.
Eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems erfordert auf jeden Fall die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes. Ich empfehle Ihnen, sich hierzu an einen auf Patientenrechte spezialisierten Rechtsanwalt oder zumindest an Ihre Krankenkasse zu wenden. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen; sie stellen nur eine erste anwaltliche Einschätzung dar.
Mit freundlichen Grüßen
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