im April d.J. hatte ich folgendes Ereignis (von Mini-Unfall oder Bagatellschadenunfall möchte ich noch gar nicht sprechen):
Ich fuhr von einem Parkplatz, der einem Haus (Postfiliale) vorgelagert ist, rückwärts auf die Straße, gegenüberliegende Straßenseite, wobei ich ausgekuppelt hatte, sehr leichte Hanglage, Fahrzeug fuhr alleine rückwärts. Ich hatte Fuß auf der Bremse. In dem Moment, als ich abbremste zum Stillstand, hatte ich eine sehr, sehr leichte Berührung mit der Anhängerkupplung meines Fahrzeugs mit einem dort auf der Straße abgestellten weißen Ford Kleinwagen. Die Berührung war leicht hörbar. Der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs war in der Nähe, vor der Eingangstür der Post, er hatte seine Geschäfte erledigt und wollte zum Fahrzeug gehen.
Ich fuhr ein paar Meter weiter, ebenfalls an die rechte Straßenseite, und hielt an, um nachzusehen, was passiert ist.
An meinem Fahrzeug war natürlich nichts zu sehen, auch nicht am „gegnerischen" Fahrzeug, so sehr wir auch nachschauten.
Der Fahrer des Ford sagte, das sei ein „Tagesmietfahrzeug", das er von der betreffenden Ford – Werkstatt erhielt (wohl während sein Fahrzeug in Wartung war, weiß ich aber nicht). Es hatte schon einige Tausend Kilometer gefahren. Genaue Kilometerleistung kenne ich aber nicht.
Zusammen fuhren wir zur Werkstatt.
Dort wurde ebenfalls nachgesehen, und optisch war nichts zu erkennen, weder an der vorderen weißen Stoßstange (Bauart!) noch sonst irgendwo. Der Autohausbesitzer wollte allerdings an der Scheinwerferecke einen winzigen Haarriss erkannt haben, und er meinte, man müsse halt noch unter die Stoßstange schauen, man wolle sich bald melden. Ich hinterließ meine Personalien und Erreichbarkeitsdaten.
Acht (8) Wochen lang geschah nichts, dann erhielt ich einen Anruf eines Bediensteten des Autohauses, der aussagte, man habe die Stoßstange neu lackiert, unter der Stoßstange sei aber nichts gewesen. Die Reparatur solle ca. 5-600 Euro kosten.
Ich fragte, warum man mich nun, nach mehr als 8 Wochen, erst kontaktiere, der Herr gab an, man habe das Mietfahrzeug laufend für Kunden gebraucht und würde es nun flott machen wollen zum Verkauf.
Ich gab zu bedenken, dass 8 Wochen eine sehr lange Zeit sei, und man kann wohl kaum nachträglich feststellen, was der Stoßstange des Fahrzeugs in dieser Zeit noch widerfahren sei. Außerdem gibt es keinerlei Schadensdokumentation. Gerne hätte ich vor irgendeiner Aktion selbst eine Schadensdokumentation gemacht (wenn es denn einen Schaden überhaupt gab), bevor irgendwelche Reparaturmaßnahmen vorgenommen werden. Es ist auch schwer nachzuvollziehen, ob überhaupt etwas an dem Fahrzeug gemacht wurde, sollte es denn je notwendig gewesen sein.
Ich habe den Schaden unter Darstellung der genauen Sachlage meiner Versicherung gemeldet und mir eine Schadensnummer geholt, jedoch darum gebeten, zunächst nichts zu unternehmen. Ich bin in der höchsten Schadensfreiheitsklasse und würde bei selbst einem Kleinschaden durch Rückstufung mittelfristig einen Verlust in Höhe von ca. 1000 Euro haben, also doppelt so hoch wie der angedeutete „Schaden" bzw. die Reparatur.
In keinem Fall habe ich unter den genannten Umständen vor, den „Schaden" über meine Versicherung abzuwickeln.
Meine Frage:
- Falls überhaupt an dem Fahrzeug etwas gemacht wurde, war es in der eigenen Ford - Werkstatt. Ist das Personal nicht auch noch befangen? Im Reparaturfall (tatsächlichen Schadensfall) hätte ich gerne Angebote anderer Firmen gesehen.
- Kann ein „Geschädigter" nach so vielen Wochen bei derartigem Fahrzeuggebrauch eine Schadensregulierung reklamieren? Welche Dokumentationspflichten hätten für den Fahrzeughalter (das Autohaus) bestanden?
- Was kann ich tun und auf welcher gesetzlichen Grundlage, evtl. ganz oder teilweise eine Schadensteilung zu beanspruchen, damit nur ggf. 2-300 Euro Regulierungsaufwand anfallen (wenn überhaupt, im Verhandlungsfall), oder welche Möglichkeiten habe ich, einen entstandenen „Schaden" von mir zu weisen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich im Voraus!
Antwort geschrieben am 04.07.2011 21:10:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
grundsätzlich muss derjenige die Tatsachen beweisen, auf die er sich beruft.
Der Unfallgegner beruft sich nunmehr auf einen Schaden, obgleich unmittelbar nach dem Unfall und auch nach dem ersten Termin in der Werkstatt kein Schaden festgestellt werden konnte.
Wenn nun acht Wochen später der angebliche Schaden repariert worden ist, obliegt es auch dem Gegner, diesen Schaden zu dokumentieren. Es muss zumindest Fotos geben, die den Schaden zeigen und der auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachvollzogen werden müsste.
Es spricht vieles dafür, dass tatsächlich kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist und wenn der Unfallgegner keine eindeutigen Beweise vorlegen kann, dann braucht Ihre Versicherung auch nicht für den Schaden einzustehen.
Sie sollten der Versicherung aber auf jeden Fall weiterhin mitteilen, dass nicht gezahlt werden sollte und denen den Sachverhalt mitteilen, um eine eventuelle Höherstufung zu vermeiden.
Einen Anspruch auf Schadensteilung besteht grundsätzlich nicht. Dies könnte allenfalls mit der eigenen Versicherung ausgehandelt werden.
Ich muss Ihnen aber bei dem Sachverhalt raten, sich auf keine Schadensteilung einzulassen, da es sehr danach aussieht, als ob auf Ihre Kosten dann ein Fahrzeug komplett neu lackiert worden ist. Auch dürfte hierbei wohl der Abzug "Neu für Alt" vergessen worden sein, der dann besteht, wenn etwas Beschädigtes neu lackiert wird, um den Vorteil der Neulackierung zu verrechnen.
Ich würde zunächst auf eine detaillierte Schadensmeldung bestehen (Fotos, genaue Beschreibung, Reparaturverlauf usw.). Sollte diese nicht vorgelegt werden, würde ich auf keinen Fall zahlen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

