seit 2 Monate bin ich fertig mit dem Studium. Mein akad. Grad ist Diplom Informatiker (FH), Fachrichtung Computer Engineering, Falkultät Computer & Electrical Engineering. Der Studiengang hieß früher Ingenieurinformatik.
Nun habe ich einen Job. Im Arbeitsvertrag steht als Funktion "Entwicklungsingenieur". Jede/r Mitarbeiter/in der Firma soll eine Signatur für die E-Mails erstellen. Dort soll Name, Funktion und Abteilung aufgeführt werden.
Bei mir wäre also etwa so:
Johnny Mustermann
Entwicklungsingenieur
AbteilungX
Verstöße ich gegen das (Ing.)Gesetz, wenn ich das Wort Entwicklunsingenieur in meiner E-Mail-Signatur, oder sonst wo anders, verwendet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 30.11.2008 13:26:41
die Bezeichnung `Ingenieur` ist in der Tat geschützt.
Je nach Bundesland dürfen es jedoch auch andere Berufsgruppen führen, so z.B. in Hessen nach dem dortigen IngG:
§ 1
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
1. wer
a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs theoretischen Studiensemestern oder von drei Jahren an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder an einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder
...
Danach dürften auch Sie die Berufsbezeichnung führen.
Um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden, rate ich Ihnen sich an die Ingenieurkammer in Ihrem Bundesland zu wenden und dort eine schriftliche Anfrage zu dem Thema zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.11.2008 14:44:10
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
D.h in Hessen darf ich die Berufbezeichnung führen, oder?. Sollte ich mich trotzdem an die Ingenieurkammer wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
D.h in Hessen darf ich die Berufbezeichnung führen, oder?. Sollte ich mich trotzdem an die Ingenieurkammer wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.11.2008 14:51:57
Ja, in Hessen nach dem Gesetzeswortlaut (§ 1) dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen.
Ich wusste nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen.
Ich würde trotzdem an Ihrer Stelle die Anfrage machen, damit Sie es von der Kammer schwarz auf weiß haben.
mfG
Ja, in Hessen nach dem Gesetzeswortlaut (§ 1) dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen.
Ich wusste nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen.
Ich würde trotzdem an Ihrer Stelle die Anfrage machen, damit Sie es von der Kammer schwarz auf weiß haben.
mfG
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