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Frage geschrieben am 22.04.2011 17:04:36

Befristette Stelle

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 727
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe vor kurzem eine Kündigungsschutzklage gewonnen.Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet! Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig.Ich bin also wieder bei meiner Firma angestellt. Diese haben aber kein Interesse das ich arbeiten komme. Habe mich, damit ich Geld vom Arbeitsamt erhalte, "Arbeitssuchend" gemeldet. Jetzt verlangt die gute Frau von mir, dass ich eine "befristette" Stelle annehme.Dazu müßte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen ! Kann Sie das mit der "befristetten" Stelle von mir verlangen, da ich ja, wenn der neue Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, eine Sperre vom Arbeitsamt erhalte, da ich eine unbefristette Arbeitsstelle gekündigt habe.Danke


Antwort geschrieben am 22.04.2011 17:12:36
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


diese Vorgehensweise kann das Arbeitsamt aus folgenden Überlegungen nicht verlangen:


Aufgrund des erstinstanzlichen Urteils besteht derzeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wobei die Frage, ob der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen möchte, irrelevant ist.

Denn sofern Sie Ihre Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber diese Arbeitskraft nicht annimmt, befindet der Arbeitgeber sich in Verzug und ist verpflichtet, die vollen arbeitsvertraglichen entgelte zu zahlen (auch, wenn Sie tatsächlich nicht arbeiten).

Dann aber sind Sie - da das Arbeitsverhältnis nicht besteht - nicht arbeitssuchend (haben aber auch keinen Anspruch auf Leistungsempfang durch das Arbeitsamt; der Arbeitgeber wäre nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung der Schuldner).

Da aber derzeit das unbefristete Arbeitsverhältnis besteht, kann das Arbeitsamt von Ihnen nciht die Annahme einer andere (befristeten) Stelle verlangen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.04.2011 17:19:21

Besten Dank für Ihre schnelle Antwort.Arbeitskraft wurde zur Verfügung gestellt ! Das komische ist nur, das ich Geld vom Arbeitsamt erhalte. Ich mußte nur eine Abtrittserklärung unterschreiben.Also kündige ich nicht und das AA kann mich auch nicht dazu zwingen eine befristette Stelle anzunehmen, oder muß, ich erst die rechtskraft des Urteiles abwarten ? Danke nochmals
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.04.2011 17:22:56

Sehr geehrter Ratsuchender,


komisch war das schon.

Nur, wenn eine Abtretungserklärung unterzeichnet worden ist, geht auch das Arbeitsamt weiter von einem bestehenden Arbeitsverhältnis aus.

Dann brauchen Sie weder kündigen, noch die vorgeschlagene befristete Stelle annehmen.

Da Sie vom Arbeitsamt sicherlich nicht das volle vertraglich vereinbarte Entgelt erhalten, sollte der Differenzbetrag beim Arbeitgeber geltend gemacht werden; dieses sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Befristette Stelle | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-22
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