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Bin in einen Unbefristetten Arbeitsverhältnis. Wenn ich dieses Kündige und ein befristetes Arbeitsverhältnis annehme, was passiert nach Ablauf des befristetten Arbeitsverhältnisses, wenn ich keine neue Arbeit finde ? Erhalte ich vom Arbeitsamt eine Sperrzeit ?? Besten Dank.Antwort geschrieben am 15.04.2011 07:15:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Wenn Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen und ein befristetes eingehen, nach dessen Ende Sie keine Arbeit finden, haben Sie die dann entstehende Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, wenn für den Wechsel von einer unbefristeten in eine befristete Beschäftigung keine hinreichenden Gründe vorliegen.
Sollte der Wechsel also nicht durch sachliche und erhebliche Gründe gerechtfertigt gewesen sein, müssen Sie daher gemäß § 144 SGB III mit der Verhängung einer Sperrfrist rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
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