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Frage geschrieben am 03.02.2011 10:32:51

Befristeter Testlauf einer Online-Jobbörse / Kontaktbörse kostenlos für Kunden 2

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1222
Guten Tag,
in
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=124247&rechtcheck=2
habe ich die Fragestellung nicht richtig gewichtet.
Meine Haupt-Frage war:
Ist ein kostenloser Probebetrieb rechtlich überhaupt erlaubt? Oder dürfen bestimmte Dienstleistungen / Waren überhaupt nicht gratis angeboten werden ?

Neugierig,
b-707


Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Bei der unentgeltlichen Abgabe von Waren und Dienstleistungen kann wettbewerbsrechtlich Sittenwidrigkeit nach § 3 UWG vorliegen. Es ist in diesen Fällen aber stets zu unterscheiden, welchen Zweck die unentgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen hat.

Erprobungszwecke sind als Grund für Unentgeltlichkeit anerkannt. Hält sich das Angebot im Rahmen des Erprobungszweckes, so sind an eine wettbewerbsrechtliche Sittenwidrigkeit hohe Anforderungen zu stellen.

Mit anderen Worten: Sie können die Leistungen im Rahmen einer Erprobung der webseite für einen begrenzten Zeitraum ( 3 Monate halte ich noch für angemessen ) unentgeltlich anbieten,sollten aber auf die Erprobungszeit hinweisen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.

Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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Tel.: 0431 - 895990

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