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Frage geschrieben am 31.01.2011 01:43:34

Befristeter Arbeitsvertrag kündigen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 971
Hallo,

Ich habe einen befristeten Vertrag (1.12.2010-31.12.2011) an der Uniklinik als Krankenschwester.

Jetzt steht bei mir nur unter einem Punkt:

Die Probezeit beträgt 6 Wochen. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten in den ersten vier Wochen der Beschäftigung eine Woche, nach Ablauf der vierten Woche der Beschäftigung zwei Wochen.

Ansonsten steht bei mir nichts im Vertrag,wegen einer Kündigung.
Bei der Einstellung, wurde mir gesgt ( nach dem ich gefragt habe wann meine kündigungsfrist ist) ja, das sind die zwei Wochen.
Gilt das nur für die Probezeit oder allgemein, wenn nicht dann hat sie mich falsch aufgeklärt.

Da ich es gesundheitlisch nicht schaffe in der Klinik zu schaffen möchte ich so schnell wie möglich kündigen.

Wie sieht meine Kündigungsfrist aus?

Danke


Antwort geschrieben am 31.01.2011 02:00:50
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht
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Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der eben aufgrund dieser Befristung grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden kann, es sei denn, dass dies einzelvertraglich vereinbart wurde oder in einem Tarifvertrag so geregelt ist.
Soweit bei Ihnen kein solcher Tarifvertrag besteht und auch in Ihrem Arbeitsvertrag nichts weiter geschrieben ist, könnten Sie sich höchstens auf die Aussage Ihrer Vorgesetzten berufen, dass diese Ihnen eine Kündigungsmöglichkeit von 2 Wochen eingeräumt hat. Dafür wären Sie allerdings beweispflichtig, was wiederum schwierig werden würde.
Insoweit könnten Sie sich jedoch noch auf ein außerordentliches Kündigungsrecht berufen, wenn Sie einen triftigen Grund hierfür haben, z.B. gesundheitlich.
Ansonsten gilt der Vertrag bis zu seinem Ende im Jahre 2011.


Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!

Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.

Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,

Ihr
Alexander Stephens

__________________________________________________________________________________

*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2011 12:57:17

Habe somit dazu gelernt, genauer zu lesen und nachzufragen.

Habe mit der Personalverwaltung gemailt, habe eine 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende.
Habe auch den Tarifvertrag im Internet gefunden, (wo es steht).


Vielen Dank, für die schnelle Antwort und Hilfestellung

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2011 14:40:53

Sehr gerne und weiterhin viel Erfolg!

Ihr

ALexander Stephens
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