Befristeter Arbeitsvertrag
24.03.2010 14:45 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
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Ich wurde im Sep.2007 als geringfügie Arbeitskaraft eingestellt befristet für 6 Monate. Der Vertrag wurde dann ende Feb. 2008 verlängert. Im März 2008 bat mir mein Arbeitgeber einen sozialversicherungspflichtigen befristeten Vertrag ab 01.04.2008 an, Befristung bis 30.09.2008. Befristungsgrund:Fr.... danach wieder im Rahmen eines Minijobs tätig .
Dann folgete Verlängerung bis 31.03.2009 mit selben Befristungsgrund.
Ab 01.04.2009 folge widerum ein befristete Velängerung bis zum 31.03.2010 mit selben Befristungsgrund.
Nun meine Frage ist die Befristung korrekt gewesen, da ich eigentlich schon seit Sep. 2007 in dem selben Unternehmen tätig bin ohne einen Tag Unterbrechung.
Zählt die befristete Zeit von Sep.2007(minijob) bis 31.03.2008 mit zur gesamten Befristungsdauer oder wird erst erst ab 01.04.2008 gerechnet.
Ich weiß nur dass der Arbeitgeber bis zu 2 Jahren befristen darf.
Für Ihre Hilfe und Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar, da ich nicht weiß wie ich mich jetzt verhalten soll, da sich der Arbeitgeber bei mir nicht geäußert hat wie es weitergeht.
Trifft nicht Ihr Problem?
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