Frage geschrieben am 06.03.2010 17:20:32
Befreiung von der Klassenfahrt
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2005Wir, beide Moslems, ich Deutsche, mein Mann Araber, möchten aus religiösen Gründen (tägliches Gebet, ißt kein Schweinefleisch, Übernachtung außerhalb der Familie geht nicht, Klassenfahrt fällt in den Fastenmonat Ramadan, 11.08.10-09.10.10), dass unsere Tochter (9 J., trägt kein Kopftuch) an der Klassenfahrt nicht teilnimmt.
Antwort geschrieben am 06.03.2010 18:18:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Einen formulierten Antrag kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht anbieten, da dies erstens den Umfang einer Erstberatung übersteigt und mir zweitens auch nicht alle Umstände bekannt sind, auf die es in Ihrem Fall ankommt.
Ich darf Ihnen allerdings die allgemeinen Grundsätze kurz darstellen: Es besteht zunächst für jeden Schüler die Pflicht, an allen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Dazu zählt auch die Klassenfahrt. Allerdings gibt es die Möglichkeit der Befreiung von einzelnen Veranstaltungen (§ 28 Abs. 3 Satz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes - HmbSG -). Ein Recht auf Befreiung kommt hier grundsätzlich in Betracht: Sie können sich auf Ihr elterliches Recht berufen, Ihr Kind in einer bestimmten religiösen Praxis zu erziehen. Dieses Recht ist als Grundrecht in der Verfassung verankert (Art. 6 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes).
Um den Antrag inhaltlich zu begründen, müssen Sie darlegen, dass während der Klassenfahrt Ihre Tochter verbindliche Glaubensgebote nicht einhalten können wird. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Gebote sowie ihren Inhalt konkret benennen und am besten auch Quellen, aus denen sich diese ergeben (z. B. Textstellen aus dem Koran, Lehrmeinungen von Geistlichen). Je genauer Sie den Antrag begründen, desto eher wird ihm stattgegeben.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, müssten Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen. In dem Fall sollten Sie weiteren anwaltlichen Rat suchen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
Als Leser können Sie

