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Hallo,
aus diversen privaten Gründen (u.a. Ex-Freundin schwanger...) mache ich mir darüber Gedanken, wie ich vorzeit aus dem Zivildienst befreit bzw. entlassen werden kann um wieder normal zu arbeiten und Geld für die Zukunft anzusparen. Bin seid ca. 2 Wochen im Zivildienst tätig und hatte auch schon meine Einstellungsuntersuchung beim Zivildienstarzt.
Meine Frage ist, ob ich durch eine baldige Heirat meiner derzeitigen Freundin auf Antrag vom Zivildienst befreit bzw. entlassen werden kann und wie meine Chancen stehen?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 13.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.09.2009 17:06:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 203
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§ 10 Abs. 2 Nr. 3 a) und b) Zivildienstgesetz (ZDG) regelt, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer vom Zivildienst auf Antrag befreit sind, die verheiratet sind oder die elterliche Sorge gemeinsam [...] ausüben.
Eine Zurückstellung gem. § 11 Abs. 4 S. 1 ZDG ist bei einer besonderen Härte wegen wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe auf Antrag möglich.
Eine besondere Härte liegt in der Regel vor, wenn die Versorgung der Familie gefährtdet würde (§ 11 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a) ZDG.
Ein Antrag ist beim Bundesamt für den Zivildienst zu stellen, § 12 Abs. 1.
Sie müssen gegenüber dem Amt nachweisen, dass bei Fortführung des Zivildienstes der Lebensunterhalt für Ihr Kind nicht gesichert werden kann.
Eine Befreiung vom Zivildienst ist nur möglich, wenn Sie für das Kind sorgeberechtigt sind oder verheiratet sind.
Eine Zurückstellung ist zur Sicherung des Lebensunterhaltes möglich.
Ihre Chancen stehen gut, befreit oder zumindest zurückgestellt zu werden.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.09.2009 17:15:12
Hallo,
meine Frage war eigentlich ganz simpel mehr auf das Heiraten bezogen:
Wenn ich meine derzeitige Freundin in naher Zukunft standesamtlich heirate und dann die Urkunde der Eheschließung mit dem Antrag auf Befreiung vom Zivildienst einreiche, kann ich dadurch vom Zivildienst befreit werden?
Dies war meine eigentliche Frage schon bei Einreichung der Anfrage.
Beste Grüße
Hallo,
meine Frage war eigentlich ganz simpel mehr auf das Heiraten bezogen:
Wenn ich meine derzeitige Freundin in naher Zukunft standesamtlich heirate und dann die Urkunde der Eheschließung mit dem Antrag auf Befreiung vom Zivildienst einreiche, kann ich dadurch vom Zivildienst befreit werden?
Dies war meine eigentliche Frage schon bei Einreichung der Anfrage.
Beste Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.09.2009 17:43:03
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe Ihre Frage auch im ersten Satz meiner Antwort durch Zitat des Gesetzes beantwortet.
Wenn Sie verheiratet sind, stellen Sie den Antrag auf Befreiung mit der Urkunde als Nachweis.
Verheiratete sind vom Zivildienst zu befreien. Das gilt auch, wenn der Zivildienst schon begonnen wurde. Die Behörde hat kein Ermessen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe Ihre Frage auch im ersten Satz meiner Antwort durch Zitat des Gesetzes beantwortet.
Wenn Sie verheiratet sind, stellen Sie den Antrag auf Befreiung mit der Urkunde als Nachweis.
Verheiratete sind vom Zivildienst zu befreien. Das gilt auch, wenn der Zivildienst schon begonnen wurde. Die Behörde hat kein Ermessen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
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