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Frage geschrieben am 26.10.2011 08:41:47

Befestigungen an der Nachbarhauswand

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 809
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe eine Dachterasse die an die Hauswand des Nachbarhauses grenzt. Meine Metallreling ist an der Wand befestigt, sowie eine Pergola und eine Satellitenantenne. Der Nachbar möchte nun eine Wärmedämmung anbringen und bittet um meine Zustimmung. Dabei soll ich eine Demontage der Anbauten erlauben. Von einer Wiederanbringung ist nicht die Rede.
Welche Rechte habe ich? Muß er den alten Zustand wieder herstellen, also kürzen der Metallreling und der Pergola und fachgerechte Befestigung? Wie sieht es mit der Satellitenantenne aus?
Es sei noch angemerkt, das meine Dachterasse und auch die Antenne nicht vom Nachbarhaus einsehbar/sichtbar ist.
mfg
AK


Antwort geschrieben am 26.10.2011 09:27:47
Rechtsanwalt Martin Hünecke
Langer Weg 3, 39112 Magdeburg, Tel: 0391/63609371, Fax: 03222/2468761
Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Davon ausgehend, dass sich das in Rede stehende Gebäude in NRW befindet, ist hier der mit Wirkung vom 04.06.2011 neu eingeführte § 23a NachbG NRW zu beachten.

Nach dieser Regelung ist Ihr Nachbar als Eigentümer der Grenzwand (das ist die Hauswand des Nachbarhauses) berechtigt, eine Wärmedämmung nach Maßgabe der Bauteileanforderungen in der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 zu installieren. Zugleich sind Sie zur Duldung etwaiger Maßnahmen verpflichtet.

Gemäß § 23a Abs. 5 NachbG NRW ist Ihnen dabei ein angemessener Ausgleich in Geld zu leisten. Zu beachten ist jedoch, dass diese Norm im Weiteren auf den Bodenrichtwert abstellt und somit die verlore Grundstücksfläche ausgleichen soll. Ein Erstattungsanspruch bezüglich der Einkürzung Ihrer Metallreling etc. ist davon wohl nicht umfasst.

Ein entsprechender Ersatzanspruch dürfte Ihnen indes in anlagoger Anwendung des § 17 NachbG NRW zustehen. Hiernach ist im Falle der Erhöhung einer Nachbarwand Schadensersatz zu leisten. Da die Erhöhung einer Nachbarwand bezüglich der betroffenen Rechtsgüter mit der durch die Dämmung verbundenen Verbreiterung der Nachbarwand vergleichbar ist, ist auch die Entschädigungsregelung entsprechend anzuwenden.

Ich empfehle Ihnen zunächst ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und nötigenfalls einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu mandatieren.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen einen ersten Einblick in die rechtliche Situation geben können und Ihnen entsrpechend Ihrer Fragestellung weitergeholfen.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Hünecke
Rechtsanwalt und Bankkaufmann

Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung auf Basis der Fragestellung keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen kann, die allen relevanten Umständen des jeweiligen Einzelfalles Rechnung trägt. Für weitergehende Rechtsauskünfte können Sie mir jederzeit ein entsprechendes Mandat erteilen.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Befestigungen an der Nachbarhauswand | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-10-28
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