Beerdiungskosten Mutter / Erbe ausgeschlagen
15.05.2009 21:09 |
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Erbrecht
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Rechtsanwältin & Fachanwältin für Verkehrsrecht Ute Bildstein
Meine Mutter hat meinen Vater verlassen, als ich 9 Jahre alt war. Sie hatte einen neuen Partner und ist in eine neue Stadt gezogen. Da sie mich nicht mitnehmen wollte, wurde ich damals vom Gericht meinem Vater "zugesprochen". Mein Vater hat nie Unterhalt für mich von meiner Mutter erhalten, leider ist er seit 15 Jahren verstorben, daher sind keine Unterlagen mehr vorhanden, meine Großmutter kann das aber bestätigen. Ich habe seit meinem 9. Lebensjahr nichts von meiner Mutter gehört, heute bin ich 41.
Vor zwei Jahren erhielt ich einen Brief vom Amtsgericht, dass meine Mutter verstorben wäre. Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen, da sie für mich eine völlig fremde Person war. Inzwischen weiß ich, dass auch alle anderen Verwandten das Erbe ausgeschlagen haben. Meine Mutter war krank und lebt von einer kleinen Rente in einer Mietswohnung.
Als ich vom Tod meiner Mutter erfahren habe, war ihre Urne bereits in die USA verschickt worden, diese hatte ihre Schwester, die in den USA lebt, dies mit den Ämtern abgesprochen hatte.
Heute habe ich von der Friedhofsverwaltung einen Gebührenbescheid erhalten, dass ich nach $$ 1601, 1615 1500 Euro für die Verbrennung und den Versand der Urne in die USA bezahlen soll, da das Sozialamt die Rechnung nicht übernimmt und die Schwester meiner Mutter in den USA nicht greifbar wäre.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
- käme für mich § 1611 in Frage?
- die Sachbearbeiterin vom Sozialamt, die ich heute angerufen habe, um zu erfahren, ob ich Unterstützung bei der Zahlung der Rechnung erhalten könnte (ich verdiene nur 440 Euro pro Monat, bekomme aber keine staatl. Unterstützung, da ich eine Wohnung besitzte, Wert ca. 50.000 Euro, die vermietet ist), hat gemeint, der Gebührenbescheid hätte mir nach 6 Monaten zugehen müssen?
- warum soll ich für eine Beerdigung bezahlen, die die Schwester meiner Mutter in Auftrag gegeben hat?
Trifft nicht Ihr Problem?
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