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Frage geschrieben am 02.01.2012 14:59:01

Beerdigungskosten

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 928
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Beerdigungskosten

Wir sind 3 Geschwister, in einem Grundstücksübertragungsvertrag- und Altenteilsvertrag (vorweggenommenen Erbfolge) wurde 1995 geregelt wer was bekommt und umgesetzt. Mein Bruder hat das Haus und Grundstück mit Altenteil für die Eltern bekommen. Meine Schwester und ich bekamen eine Abfindung (einvernehmlich). Unser Vater verstarb vor 13 Jahren, die Beerdigung wurde aus einer Versicherung bezahlt. Für unsere Mutter, die Ende 2011 verstarb, gab es keine entsprechende Versicherung.
Frage:
Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Hinweis:
Mein Bruder ist im Testament unseren Eltern von 1993 als Alleinerbe eingetragen.


Antwort geschrieben am 02.01.2012 15:39:49
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41, 88212 Ravensburg, Tel: 0751/25971, Fax: 0751/21757
Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Nach § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten.

Nach § 1968 BGB trägt der Erbe auch die Kosten der Beerdigung des Erblasssers. Die Beerdigungskosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten.

Wenn also Ihr Bruder testamentarischer Alleinerbe Ihrer Mutter ist, hat Ihr Bruder als Alleinerbe auch die Beerdigungskosten zu tragen.

Falls Sie Beerdigungskosten bezahlt haben, haben Sie einen Erstattungsanpruch gegen Ihren Bruder als Alleinerben.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41
88212 Ravensburg
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E-Mail: ra-moosmann-rv@t-online.de

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