Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde seid einigen Tagen, telefonisch Bedroht.
Angefangen hat alles So, dass mir ein Mädchen eine Sms geschrieben hat, und mir Mitgeteilt hat, dass Sie mich gerne Kennenlernen möchte.
Kurze Zeit später hat mich dass Mädchen Angerufen und wir hatten halt ein längeren freundschaftliches Telefonat, wo wir uns halt gegenseitig Beschrieben haben.
Ich hatte mit dieses Mädchen einige Gespräche, die auch Eigentlich sehr Freundlich waren, nur seid kurzem, bekomme ich nur noch schlimme Anrufe von dieser Person.
Dieses Mädchen teilte mir mit, dass Sie meine Handynummer über dass Internet bekommen hat, ich glaube weniger, dass Freunde meine Handynummer Weitergegeben haben, oder andere Leute die meine Handynummer, wissen.
Ich habe meine Handynummer erst seid kurzem.
Dann hat mir dass Mädchen geschrieben, dass Sie sich in mich Verliebt hat, kurze Zeit später hat Sich dass Mädchen, von A bis Z Verändert und dass leider zum Bösen.
Erst hat Sie mir Mitgeteilt, dass Sie mich nicht Liebt, und mir so gesagt nur ein Korb gegeben hat, dann hat Sie Angefangen mich zu Beleidigen über mein Aussehen.
OK, dass sind alles meiner Meinung, kleine Dinge, wo man einfach Weg hören kann.
Nun hat dieses Mädchen, meine Adresse, Herausgefunden, und lauert fast ständig bei mir in der Wohngegend auf.
Dieses Mädchen wohnt in Burgdorf und hat so gesagt mit meiner Gegend nichts zutun, weil Sie in meiner Gegend einfach keinen hat der hier wohnt.
Meiner Meinung macht Sie dass nur um mich irgendwie zu Ärgern.
Also dass sind alles noch kleine Dinge, die man so einfach mit einer Unterlassungsklage bzw. Bannmeile nicht vom Tisch kriegen kann, den man müsste ihr mein Verdacht, schon irgendwie Nachweisen.
Dass schlimmste ist, dass Sie mich Telefonisch erstmal über dass Übelste Beleidigt, die meisten dieser Gespräche habe ich „Heimlich" Aufgenommen.
Ich habe auch die Gespräche Aufgenommen, wo Sie mich Bedroht und mir Mitgeteilt hat, dass Sie Vorbei kommen will, und mir etwas Antun möchte.
Natürlich kann man diese Angelegenheit auch als kleiner Jugendstreich Ansehen, aber einen Tag nach dieser Bedrohung, ist Sie auch Wirklich bei mir in der Gegend Aufgetaucht, es ist Schwierig zu Glauben, ob es wirklich ein Jugendstreich ist.
Dass Problem ist, dass ich nicht gerade viel von diesen Mädchen weiß, ich habe nur ihr Name (Saskia) und ihre Handynummer.
Ich brauche sehr dringend ihre Hilfe:
Was habe ich den eigentlich für Möglichkeiten, also wie kann ich gegen dass Mädchen Vorgehen und wie würden meine Chancen stehen?
Antwort geschrieben am 16.02.2011 16:14:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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Sie sollten bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Dabei ist es zunächst nicht von Belang, dass Sie nur den Namen, Handynummer und den Wohnort kennen; insoweit haben Sie in Ihrer Frage den Wohnort genannt. Nach Erstattung der Strafanzeige werden die Ermittlungen aufgenommen werden und voraussichtlich wird auch das Mädchen ermittelt werden.
Die heimlichen Tonbandaufnahmen werden Ihnen aber in diesem Verfahren wenig nützen. Das Problem ist, dass heimliche Aufnahmen nur in ganz wenigen Ausnahmefällen überhaupt verwertbar sind und dass Sie Gefahr laufen, sich selber einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sehen, da eine heimliche Tonbandaufnahme den Tatbestand des § 201 StGB erüllen kann. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie dem Mädchen gesagt haben, dass Sie die Gespräche aufnehmen werden und das Mädchen zugestimmt hat.
Ungeachtet dessen sollten Sie Strafanzeige erstatten. Sie sollten dann einen Anwalt beauftragen, damit dieser Akteneinsicht erhält und die genauen Daten des Mädchen bekannt werden. Dann haben Sie die Möglichkeit auch auf zivilrechtlichen Wege ua. eine Unterlassung durchzusetzen.
Zwar haben Sie zutreffend das Problem des Nachweises erkannt, aber möglicherweise ergeben sich aus der ein oder anderen SMS von dem Mädchen auch Anhaltspunkte. Eine SMS ist auch als Beweismittel verwertbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.02.2011 16:20:06
Kann ich eigentlich diese Aufgenommenen Gespräche gegen dieses Mädchen Verwerten lassen?
Also dass ich diese Gespräche der Polizei überreiche per Email oder per SD Speicherkarte?
Kann eigentlich die Gegenseite mit einen Rechtsanwalt den Sie sich vielleicht Besorgen, diesen Beweis, bzw. diese Gespräche, irgendwie Anfechten, weil diese Gespräche Heimlich Aufgenommen worden ohne Zustimmung der Gegenseite?
Könnte man mich dafür Anzeigen, wenn ich diese Gespräche Heimlich Verwerten lasse, also Anzeigen auf Persönlichkeitsrecht oder irgendwie Verklagen?
Wenn ich nun zur Polizei gehe, was soll ich den dann genau sagen, die werden mich doch irgendwie DOOF Anschauen, und sagen, dass sind einfach nur kleine Jugendstreiche.
Sehen den Sie sowas als Jugendstreich an, oder sagen Sie eher dass sowas schon eine Straftat darstellt?
Wegen was, sollte ich die den Anzeigen, Also auf Beleidigung und Bedrohung oder gleich auf Starking?
Was habe ich eigentlich alles für Möglichkeiten um gegen dass Mädchen Anzugehen und wie stehen meine Chancen?
Kann ich eigentlich diese Aufgenommenen Gespräche gegen dieses Mädchen Verwerten lassen?
Also dass ich diese Gespräche der Polizei überreiche per Email oder per SD Speicherkarte?
Kann eigentlich die Gegenseite mit einen Rechtsanwalt den Sie sich vielleicht Besorgen, diesen Beweis, bzw. diese Gespräche, irgendwie Anfechten, weil diese Gespräche Heimlich Aufgenommen worden ohne Zustimmung der Gegenseite?
Könnte man mich dafür Anzeigen, wenn ich diese Gespräche Heimlich Verwerten lasse, also Anzeigen auf Persönlichkeitsrecht oder irgendwie Verklagen?
Wenn ich nun zur Polizei gehe, was soll ich den dann genau sagen, die werden mich doch irgendwie DOOF Anschauen, und sagen, dass sind einfach nur kleine Jugendstreiche.
Sehen den Sie sowas als Jugendstreich an, oder sagen Sie eher dass sowas schon eine Straftat darstellt?
Wegen was, sollte ich die den Anzeigen, Also auf Beleidigung und Bedrohung oder gleich auf Starking?
Was habe ich eigentlich alles für Möglichkeiten um gegen dass Mädchen Anzugehen und wie stehen meine Chancen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.02.2011 16:31:59
Sehr geehrte Ratsuchende,
in meiner Antwort hatte ich schon ausgeführt, dass die Aufnahmen nicht verwertbar sind, wenn keine Zustimmung vorliegt und Sie Gefahr laufen selber angezeigt zu werden, weil Sie die Gespräche heimlich aufgenommen haben.
Sie brauchen nur Anzeige erstatten, wegen aller in Betracht kommender Delikte. Sie müssen keinen bestimmten Straftatbestand nennen.
Ob es sich bei dem Verhalten des Mädchens um einen " Streich " handelt wird erst zu beurteilen sein, wenn genau bekannt ist, welche Drohungen das Mädchen ausgesprochen hat und welches Verhalten dieser sonst zur Last gelegt werden kann. Nach Ihrer Schilderung kann durchaus ein relevantes Verhaltes vorliegen.
Sie brauchen bei der Polzei nur den Sachverhalt genau schildern. Sie können eine Anzeige auch durch einen Rechtsanwalt fertigen lassen, der dafür aber einen Vergütungsanspruch hat.
Zu den Möglichkeiten und Chancen habe ich meiner Antwort bereits Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
in meiner Antwort hatte ich schon ausgeführt, dass die Aufnahmen nicht verwertbar sind, wenn keine Zustimmung vorliegt und Sie Gefahr laufen selber angezeigt zu werden, weil Sie die Gespräche heimlich aufgenommen haben.
Sie brauchen nur Anzeige erstatten, wegen aller in Betracht kommender Delikte. Sie müssen keinen bestimmten Straftatbestand nennen.
Ob es sich bei dem Verhalten des Mädchens um einen " Streich " handelt wird erst zu beurteilen sein, wenn genau bekannt ist, welche Drohungen das Mädchen ausgesprochen hat und welches Verhalten dieser sonst zur Last gelegt werden kann. Nach Ihrer Schilderung kann durchaus ein relevantes Verhaltes vorliegen.
Sie brauchen bei der Polzei nur den Sachverhalt genau schildern. Sie können eine Anzeige auch durch einen Rechtsanwalt fertigen lassen, der dafür aber einen Vergütungsanspruch hat.
Zu den Möglichkeiten und Chancen habe ich meiner Antwort bereits Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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