Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 29.07.2008 20:23:00

Bebauung rechtlich zulässig?

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Bebauung.
Guten Tag,
das Grundstück (600qm) meiner Schwiegereltern wurde 1965 mit einem EFH bebaut und liegt in einer Sackgasse mit 6 weiteren - etwa gleich goßen und zur gleichen Zeit bebauten - Grundstücken/Häusern.
Nun möchte der Sohn eines ehemaligen Nachbarn auf dem Grundstück ein 3-Familien-Haus sowie ein 1-Familien-Haus (zur Selbstnutzung) errichten. Das Problem ist u.a., dass mit der Errichtung der Häuser der komplette Südgarten abgeschattet wird und damit ein Wertverlust des Grundstücks einhergeht. Der Nachbar hat nicht etwa die Anlieger informiert, sondern offenbar schon die Bauunterlagen eingereicht und möchte im Herbst starten, das alte WHS wird zunächst abgerissen.

Wir wissen noch nicht, wie der Bebauungsplan/Fluchtlinienplan (sofern es einen gibt) ausgelegt ist.

Ist bei solchen einschneidenden Vorhaben die Zustimmung der Altbewohner erforderlich oder kann der Nachbar im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten bauen?

Was sollte man tun?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.07.2008 21:48:49
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Guten Abend,

Grundsätzlich kann Ihr Nachbar bauen, soweit es das geltende Baurecht zulässt. Eine Einwilligung der Nachbarn ist dafür nicht erforderlich.

Gegen die Ihrem Nachbarn erteilte Baugenehmigung können Sie Widerspruch bei der Baubehörde einlegen (sog. Drittwiderspruch). Voraussetzung für den Erfolg dieses Rechtsbehelfs ist, dass eine baurechtliche Vorschrift verletzt ist, die (auch) Ihrem Schutz dient. Ob dies der Fall ist, lässt sich allein anhand Ihrer Angaben leider nicht beurteilen. Die Möglichkeit eines Schattenwurfs könnte beispielsweise ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die erforderlichen Abstandsflächen unterschritten sind.

Wenn Sie gegen das Bauvorhaben Ihres Nachbarn vorgehen wollen, sollten Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen, der sich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen und bei den Behörden die notwendigen Informationen einholen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.


_______________
ra-juhre@web.de

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2008 21:56:40

Danke.
Haben Sie vielleicht einen vergleichbaren Fall recherchiert und können mir einen Link für eine Vorabinfo zukommen lassen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.07.2008 00:02:45

Einen Link kann ich Ihnen leider nicht anbieten. Dies wäre aus meiner Sicht auch eher wenig hilfreich, da jeder Fall durch spezielle Umstände geprägt ist, die sich meist nicht übertragen lassen.

Wenn Sie sich aber allgemein über Baugenehmigung und Rechtschutzmöglichkeiten informieren möchten, würde ich Ihnen das Buch »Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung: Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht« von M. Hauth empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Bebauung rechtlich zulässig? | Gesamtbewertung: 2/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
Auf eine konkrete Frage wurde mir zu pauschal geantwortet.


Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Baurecht, Architektenrecht letzten Monat:

35
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97837
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Bebauung   rechtlich   zulässig?