wir sind ein in der IT-Beratung tätiges rumänisches Unternehmen mit Sitz in Bukarest namens SC RINF Outsourcing Solutions SRL.
Der Fall:
Wir haben einen Kunden mit Standorten weltweit, unter anderem auch in Baden-Württemberg, Deutschland. Dieser Kunde würde gern zum schnellstmoeglichen Zeitpunkt einen bei uns in Rumänien angestellten rumänischen IT-Spezialisten als Softwaretest-Ingenieur für einen Zeitraum von 12 Monaten anheuern. In diesem Zeitraum soll der Spezialist beim Kunden vor Ort unter den dort geltenden, internen Arbeitsbedingungen in Baden-Württemberg arbeiten.
Die Details:
• Der rumänische IT-Spezialist besitzt einen Masterabschluss im Bereich "Engineering Business Management" der polytechnischen Universität Bukarest.
• Zwischen dem rumänischen IT-Spezialisten und unserem Unternehmen (RINF) besteht ein Arbeitsvertrag nach geltendem rumänischem Arbeitsrecht.
• Zwischen RINF und dem Kundenunternehmen besteht ein Servicevertrag nach Handelsrecht (wir bieten IT-Dienstleistungen an, keine Zeitarbeitskräfte).
• RINF stellt dem Kunden eine monatliche Servicegebühr in Rechnung. Sein Gehalt bekommt der IT-Spezialist von uns überwiesen.
Wichtigste Fragen:
• Die Hauptfrage besteht darin, ob der rumänische IT-Spezialist berechtigt ist, die EU-Arbeitserlaubnis (§ 284 Absatz 3 SGB III) ohne Vorrangsprüfung (unter § 39 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) zu beantragen? (siehe ArGV §12b vom 01.01.2009)
• Ist dies der Fall, welche Dokumente sind für die Beantragung notwendig (Personalausweis, Arbeitsvertrag zwischen RINF und dem Spezialisten, ...)?
• Werden auch Dokumente vom Kundenunternehmen zur Ausstellung der Erlaubnis benötigt?
• Wie lange dauert in der Regel die Ausstellung dieser Erlaubnis? Gibt es eine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verkürzen?
• Gibt es ein gesetzliches Mindesteinkommen, welches der IT-Spezialist nicht unterschreiten darf (Tarifvertrag) oder gelten die betriebsinternen Regelungen?
• Wo bestehen potentielle Restriktionen nach Deutschem Recht hinsichtlich unserer Dienstleistung (Gesetze)?
Weitere Fragen:
• Gibt es bezüglich des Arbeitsrechts für Ausländer Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern?
• Bietet Ihr Unternehmen auch Unterstützung bei der Beantragung der Dokumente vor Ort an? Wenn ja, wie hoch ist der Kostensatz?
Wir suchen nach einer schnellen und günstigen Lösung unseres Falles.
Werden die Fragen erfolgreich beantwortet, winkt dem betreuenden Anwaltsbüro eine Zusammenarbeit für alle Rechtsfragen aktueller- und kommender Projekte in Deutschland.
Mit freundlichen Grüβen.
