Beamter auf Widerruf - nebenbei immatrikuliert - Nebentätigkeit?
Guten Tag,
wenn ein ordentlicher Student in eine Beamtenausbildung beim Land NRW (dual mit Praxisanteilen und FH-Anteilen, Beamter auf Widerruf) wechselt, spricht dann etwas dagegen, dass er auch an der bisherigen Universität eingeschrieben bleibt bzw auch die Rückmeldung in den folgenden Semestern nicht verhindert? Interessant ist vor allem, ob der Dienstherr etwas dagegen hat und ob es meldepflichtig ist. Aber auch, ob es andere Gründe - welcher Art auch immer - gibt, die dagegen sprechen könnten. Er wäre ja z.B. an 2 Hochschulen gleichzeitig (Uni und FHöV).
-- Einsatz geändert am 29.06.2012 12:17:18
Trifft nicht Ihr Problem?
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