Beamter / Erstattung Dienstreisekosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Professor an einer bayerischen Hochschule und werde für ein Semester als Gastdozent an einer ausländischen Hochschule forschen und lehren. Ich habe dazu eine Einladung der Partnerhochschule und eine genehmigte Dienstreise meiner Hochschule. Der Auslandsaufenthalt dauert ca. 4 1/2 Monate. Die Bezahlung erfolgt weiterhin von meiner Heimathochschule.
Nun ist die Frage, welche Dienstreisekosten mir erstattet werden können. Klar zu sein schein, dass zum einen das BayRKG hierfür von Bedeutung ist. Zum anderen fällt unter Umständen aber auch die BayTGV in diesen Themenbereich.
Meine Frage ist nun, mit welcher konkreten Erstattung ich in der Kombination dieser beiden Regelungen bzgl. der a) Fahrtkosten, b) des Tagesgeldes und c) des Übernachtungsgeldes rechnen kann. Oder gibt es möglicherweise noch weitere gesetzliche Regelungen bzw. Erstattungsarten?
Herzlichen Dank!
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