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Frage geschrieben am 03.09.2011 14:59:58

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 1633
Hallo

Folgender Sachverhalt:
An Vordienstzeiten wurden mir 4,5 Jahre anerkannt.(Bundeswehr und Ausbildung)

Beamter NRW seit 02/1991.
Im Ruhestand gewesen wegen Dienstunfähigkeit vom Mai 2008 bis Mai 2011.

Im Juni 2011 wurde der Beamte Reaktiviert und ist wieder im Dienst.

Meine Frage:

Wie wird die Zeit im Ruhestand bei einer Späteren Zurruhesetzung berechnet ???

Kann es sein das bei einer späteren Ruhestand oder Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit der Ruhegehaltsatz (Prozente) niedriger ist wie bei der Zurruhesetzung im Mai 2008.

Wie ist die Aktuelle Rechtslage bzw. wie würde die Berechnung aussehen.

Danke

Gruss




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