Ich bin von Beruf Justizvollzugsbeamtin. Ich habe mich in eine Inhaftierte verliebt. Mittlerweile wurde sie entlassen. Während ihrer Inhaftierung habe ich mich gut gegen meine aufsteigenden Gefühle wehren können. Nach ihrer Entlassung haben wir uns ineinander verliebt, mittlerweile ist daraus eine ernste Beziehung enstanden.
Nun meine Frage:
Gibt es überhaupt eine gemeinsame Zukunft für uns? Laut Dienstvorschriften ist dieser Kontakt verboten. Wir möchten aber mit dieser Gefahr, "entdeckt" zu werden, nicht leben. Wir haben uns schon überlegt, dass sie sich in dem gleichen Sportverein anmeldet, in dem ich seit Jahren bin...ich es meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich im gleichen Sportverein bin wie eine ehemalige Inhaftierte...und wir somit auf der "sicheren" Seite sind. Wäre das sinnvoll?
Antwort geschrieben am 17.01.2012 17:21:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage die folgt beantworten:
Wichtig ist, dass Sie auch nach der Entlassung bei Kontakten zu ehemaligen Gefangenen die notwendige Zurückhaltung wahren müssen, so sieht es die Dienstvorschrift vor.
Grundsätzlich schließt dies allerdings nicht aus, dass eine zwischenmenschliche Beziehung bis hin zu einer eheähnlichen Gemeinschaft entstehen kann. Hier geht auf jeden Fall das Persönlichkeitsrecht der beiden betroffenen Personen vor.
Allerdings ist davon abzuraten, durch die von Ihnen beabsichtigten Tricks wie Anmeldung im gleichen Sportverein zu versuchen, bestehende Beziehung zu verheimlichen.
Vielmehr sollten Sie vertrauensvoll Ihren Dienstvorgesetzten entsprechend informieren, damit dort Beziehung bekannt wird. Dies ist auf jeden Fall besser, als wenn der Dienstvorgesetzte es von anderer Seite zugetragen bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
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