Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 14.10.2010 16:23:23

BayMG - Widerspruchsbescheid 7 Jahre nach Widerspruch erlassen

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1397
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Widerspruch.
Ein Widerspruch gegen das - nur in Bayern - verlangte Teilnehmerentgeld nach BayMG aus dem Jahre 2003 wird erst (nicht mehr erwartet) im Oktober 2010 beschieden. Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, jedoch 9/10 der Gebühr ( die ein Vielfaches des Teilnehmereentgeldes beträgt) müssen getragen werden. Rechtsbehelf: Klage innerhalb eines Monats.

Frage: Muß Klage erhoben werden, oder ist dúrch die unglaublich lange Bearbeitungsdauer der Widerspruchsbescheid nichtig bzw. unbillige Härte o.ä. ?
Hemmt § 53 VwVfG die Verjährung so lange ?
Die Unterlagen wurde schon vor Jahren weggeworfen, da nicht mehr mit einem Tätigwerden der etwas eigenartigen BLM gerechnet wurde.


Antwort geschrieben am 14.10.2010 19:04:28
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Mozartstr. 21, 40479 Düsseldorf, Tel: 0211/497657-16, Fax: 0211/497657-27
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
Bewertungen: 28
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.

Aus Ihrer kurzen Schilderung ergibt sich für Sie tatsächlich die Notwendigkeit, Klage gegen den Verwaltungsakt in Gestalt des Widerspruchsbescheids einzulegen. Würden Sie dies nicht tun, würde der Widerspruchsbescheid bestandskräftig und könnte nicht mehr nachträglich angefochten werden. Sie müssten daher die Zahlungsaufforderung gegen sich gelten lassen.

Die Frage, inwieweit die lange Bearbeitungsdauer zu einem Rechtsfehler führt, ist dann erst im Klageverfahren zu klären. Aller Voraussicht nach wird sich aber alleine aus dem Zeitablauf noch kein Rechtsfehler ableiten lassen. Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in Art. 43 und 44 nur einen begrenzten Katalog von Ausnahmen vor. Nur wenn einer dieser Punkte erfüllt ist, ist eine Nichtigkeit gegeben mit der Folge, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam wird. Das Gegenteil ist aber die Regel.

Auch die Frage der Verjährung stellt sich derzeit (noch) nicht. Denn der ursprüngliche Verwaltungsakt ist durch den rechtzeitig eingelegten Widerspruch nicht bestandskräftig geworden. Somit wurde die Frist des Art. 53 Abs. 2 BayVwVfG nicht in Gang gesetzt.

Schließlich könnte aber die Frage der Beweislast im Verfahren eine besondere Bedeutung gewinnen. Einerseits haben Sie die Möglichkeit, Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge zu beantragen, andererseits könnte es möglich sein, die Beweislast der BLM aufzuerlegen. Zu einer genauen Prognose wäre aber zunächst die Akteneinsicht erforderlich.

Für den Fall, dass Sie eine Klage erwägen, empfehle ich Ihnen ergänzend die persönliche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, damit bei Sichtung der Unterlagen eine genauere Prognose über die Erfolgsaussichten getroffen werden kann. Ggf. kann diese Beratung auch über das Modul der Direktanfrage erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Hotstegs
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

BayMG - Widerspruchsbescheid 7 Jahre nach Widerspruch erlassen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-10-14
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verwaltungsrecht letzten Monat:

10
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97837
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
BayMG   Widerspruchsbescheid   Jahre   Widerspruch   erlassen