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Frage geschrieben am 09.12.2009 18:28:10

Bauzaun auf Straße geworfen -> Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1204
Guten Abend!
Am Abend des 1.1.2009 verließ ich gemeinsam mit 3 Bekannten die Wohnung eines Freundes. Wir hatten alle einiges getrunken und die Stimmung war recht angeheitert. Als wir auf der Straße angekommen waren kam es zu lautem Gegröle und es wurden einige Gegenstände umgeworfen, woran ich definitiv NICHT beteiligt war.
Als ich dies bemerkte lief ich geradeaus weiter ohne mich weiter umzusehen.
Nach einigen 100 Metern wurden wir von der Polizei aufgegriffen und festgenommen (Zelle und Blutabnahme (2,2 pro mille bei mir).
Es kommt nun zu einem Gerichtsverfahren bei dem wir vier angeklagt werden einen Bauzaun, welcher vor der Haustür meines Bekannten stand, gemeinschaftlich auf die Straße geworfen zu haben und somit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr begangen zu haben.

Nach der Akteneinsicht durch Rechtsanwälte meiner Bekannten ergab sich, dass eine Polizistin, welche angeblich auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand und alles beobachten konnte, gesehen habe, dass mein Bekannter versuchte den Bauzaun umzuwerfen dieses ihm aber nicht gelang. Daraufhin sein wir 3 ihm zur Hilfe geeilt und haben den Zaun gemeinschaftlich auf die Straße gezogen.

Es ist nun so, dass der Kollege, der es erst alleine versucht haben soll die Tat zugeben wird, obwohl er meint sich nicht genau erinnern zu können.
Die anderen beiden sagen sie haben mit dem Bauzaun nichts zu tun überlegen aber auf Anraten ihrer Anwälte eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und es somit "zuzugeben".

Bei mir ist es nun so, dass ich definitiv KEINEN Bauzaun umgeworfen noch irgendwas damit angestellt habe und es daher auch eigentlich nicht einsehe die Tat "zuzugeben".

Ich kann jedoch auch nicht sagen, wer beim umwerfen des Bauzaunes im einzelnen beteiligt war, da ich wie bereits erwähnt weitergelaufen bin.

Ich bin zwar schon 2 mal in wegen kleinerer Dinge (nichts mit Eingriff in den Verkehr) gesetzlich in Erscheinung getreten, habe dort aber meine Taten immer zugegeben und die Strafen auch abgeleistet (Sozialarbeit).

Die Frage die sich mir nun Stellt ist nun ob ich darauf hoffen soll, dass der Richter mir glauben schenkt und ich einen Freispruch erhalte (nach der Meinung der Anwälte meiner Bekannten eher unwahrscheinlich), oder ob ich mich auch auf eine außergerichtliche Einigung einlassen und somit die Tat die ich nicht begangen habe zugeben soll?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.12.2009 20:17:05
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.

I. Wenn der Vorwurf nicht zutreffen sollte, so sollten Sie ihn auch nicht einräumen.
Ich gehe hier davon aus, dass die Mitbeschuldigten grds. keinen Grund haben, Sie wahrheitswidrig zu belasten. Zudem wird die unabhängige Polizeibeamtin als Zeugin aussagen. Erst danach wird es einem Gericht möglich sein, Sie zu verurteilen oder freizusprechen.

Wenn sich Ihr Vortrag nach der Beweisaufnahme bestätigt, werden Sie freigesprochen werden.

II. Eine „außergerichtliche Einigung“ ist hier im Strafverfahren nicht möglich. Möglich ist nur, dass Sie die Vorwürfe in der Hauptverhandlung einräumen, falls diese zutreffen sollten. Dies sollten aber auch wirklich nur bei einem zutreffenden Anklagevorwurf tun.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
--------------
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Tel. 0211 / 44 97 630
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WWW: http://www.kanzlei-sas.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.12.2009 20:29:42

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich werde also vor Gericht genau den Verlauf des Abends wie oben bereits geschildert Wiedergeben und somit Aussagen, dass ich mit dem Bauzaun nichts zu tun habe.
Die Frage ist jedoch ob es überhaupt eine Aussicht auf Freispruch geben wird.
Gesetz dem Falle die Polizeibeamtin bleibt bei ihrer Aussage wir 4 hätten gemeinschaftlich den Zaun umgeworfen. Dann steht ja Aussage gegen Aussage (allerdings die einer (nüchternen) Polizeibeamtin gegen die eines (betrunkenen) Tatverdächtigen).
Besteht in diesem Fall überhaupt eine Chance freigesprochen zu werden ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.12.2009 20:53:36

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Es besteht die Chance auf einen Freispruch. Entscheidend ist, was die Polizeibeamtin in der Hauptverhandlung sagen wird. Nicht wirklich entschieden ist, was sie zuvor einmal schriftlich ausgesagt hat. Es gilt – sehr verkürzt - vor Gericht das, was in der Hauptverhandlung erklärt wird. Möglich ist etwa, dass die Polizistin sich an den Tathergang nicht mehr erinnern kann.

Möglich ist aber auch, dass der Aussage der Polizistin Ihre Aussage und evtl. die der Mitangeklagten entgegenstehen. Dann hat das Gericht im Urteil zu entscheiden, wem es Glauben schenkt.

Chancen bestehen also durchaus.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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