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Bauverzögerung durch Schlamperei des Architekten


| 12.12.2006 20:13 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Wir haben am Anfang September 2006 ein Bauunternehmen mit der Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses beauftragt. Der Architekt ist gleichzeitig auch der Geschäftsführer des Bauunternehmens.

Aufgrund von Schlamperei bei der Planung wurde das Baugesuch nun zum 2. Mal abgelehnt. Beim ersten Mal wurde vom Architekten eine Baulinie nicht beachtet, beim zweiten Mal hat das Haus das Baufenster überschritten.

Unter normalen Umständen war der Baubeginn für Anfang November geplant, so daß der Rohbau vor dem Wintereinbruch fertig gewesen wäre.

Durch die o.g. Schlamperei des Architekten wird sich die Fertigstellung des Hauses jetzt um mindestens 4-5- Monate verzögern.

Frage: Welche Kosten kann ich dem Bauunternehmen nach Fertigstellung in Rechung stellen? Miete? Bereitstellungszinsen? Was muß ich bei der Ermittlung der Kosten beachten?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Architekten Bauverzögerung
12.12.2006 | 20:20

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


zu den Schaden gehören dann alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, hier also unter anderem:

Verlust der Eigenheimzulage,
Zinsverluste,
MwSt-Erhöhung,
Mietzahlungen,

wobei allerdings dem Auftragnehmer ein Verschulden angelastet werden muss.

Daher wird es nun ganz wesentlich auf den Vertragstext ankommen, ob die den Unternehmer als Vertragspartner oder den Architekten oder ggfs. beide als Gesamtschuldner in Regreßnehmen können.

Hier sollten Sie sofort eine weitergehende Beratung vornehmen lassen, da diese Fragen auch für eine möglicherweise nich erforderliche Fristsetzung wichtig sein wird.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Nachfrage vom Fragesteller 12.12.2006 | 21:57

Sehr geehrter Herr Bohle,
vielen Dank für die rasche Antwort.

Die Sache mit der MwSt. ist mir nicht klar, da doch der Zeitpunkt der Schlußrechnung für die MwSt. ausschlaggebend ist. Ich muß doch in jeden Fall, egal ob der Bau am 1.1. oder 30.5. fertig wird, die 19% bezahlen, oder??

mfg

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.12.2006 | 07:53

Sehr geehrter Ratsuchender,


ich habe dabei unterstellt, dass Sie nach Bauabschnitten zahlen und Teilzahlungen, die in 2006 angefallen wären, nun in 2007 mit erhöhter MwSt zu zahlen sind.

Wenn Sie erst am Schluß zahlen, ändert sich dann nichts, da haben Sie Recht.


Noch ein weiterer Tipp: Lassen Sie den Bau ggfs. durch einen Sachverständigen begleiten und diesen Teilgewerke untersuchen, um ggfs. verdeckte Mängel feststellen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 2010-08-02 | 22:09


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"Leider musste ich statt 30,00 EUR aus dem Grund, dass meine Anfrage über eine Erstberatung hinausgeht, 60,00 EUR bezahlen. Mächtig viel für einen Hartz IV Empfänger, der ohnehin schon aus finanziellen Gründen die Beratung benötigte. Aber was blieb mir übrig?"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-08-02
3,4/5.0

Leider musste ich statt 30,00 EUR aus dem Grund, dass meine Anfrage über eine Erstberatung hinausgeht, 60,00 EUR bezahlen. Mächtig viel für einen Hartz IV Empfänger, der ohnehin schon aus finanziellen Gründen die Beratung benötigte. Aber was blieb mir übrig?


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht