Bauvertrag Nachlässe vs. Einbehalte
06.08.2012 20:56 |
Preis: 40,00 € |
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| in unter 2 Stunden
Preis: 40,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. folgender Thematik benötige ich Ihren sachkundigen Rat…
Unser Bauvorhaben neigt sich dem Ende hin (Baubeginn 02/2011, Einzug 09/2011), d.h. die letzte Abschlagszahlung steht vor der Tür. Wie bei jedem Bauvorhaben gibt es irgendwelche Probleme, die im Nachhinein durch Nachlässe bzw. Preisminderungen oder Nacharbeiten abgegolten werden. Wir haben von unserem Bauträger ein gutes Angebot erhalten (befristet, nach Ablauf der Frist gehen alle Zusagen verloren!) welches wir annehmen möchten. Das Angebot beinhaltet die entsprechenden Nachlässe und drei Positionen, die als Einbehalte deklariert sind. D.h. diese Positionen sollen noch nachgearbeitet werden.
Nachdem das Angebot von unserem Bauträger nur befristet gültig ist, möchten wir für die drei offenen Positionen ebenfalls eine Frist einräumen. Wir stellen uns das wie folgt vor:
• Erledigung der Punkte muss bis tt.mm.jjjj erfolgen,
• erfolgt dies nicht bis zum angegebenen Stichtag, werden die „Einbehalte" in Nachlässe gewandelt,
• mit jedem Tag oder Woche (nach Ablauf der Frist) soll eine Strafgebühr erfolgen.
Unsere Vorstellungen klingen vielleicht etwas merkwürdig, aber die offenen Positionen werden von uns seit fast einem Jahr gerügt.
Welche juristischen Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Trifft nicht Ihr Problem?
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