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Hallo erstmal,
ich hatte bei einer Bausparkasse einen Bausparvertrag. Diesen habe ich gekündigt (Januar 2007).
Nach Beendigung meiner Berufstätigkeit wurden dennoch (von mir unbemerkt und unbeabsichtig) VL-Zahlungen auf diesen - später auf einen Nachfolgevertrag (ohne Unterschrift von mir) gebucht.
JETZT meldet sich die Bausparkasse und hat wohl ihren Fehler bemerkt. Es wurden Beiträge einer anderen Person auf MEINEN Vertrag - sowie den Nachfolger - gebucht.
Jetzt fordert die Bausparkasse von mir 888,85€ zuviel ausgezahltes Bausparguthaben zurück.
Wie soll ich mich verhalten?
Viele Grüße aus Hamburg
Antwort geschrieben am 20.08.2010 16:16:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Wundke
Elsterstraße 4, 01968 Senftenberg, Tel: 03573 - 2557, Fax: 03573 - 790509
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 89
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für die endgültige Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich noch weitere Informationen. Nutzen Sie dazu bitte die Nachfragefunktion.
So versteht man unter vermögenswirksamen Leistungen diejenigen Leistungen des Arbeitgebers, die Teil des Arbeitentgeltes sind, jedoch nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, sondern von dem Arbeitgeber direkt in einen Sparplan des Arbeitnehmers, etwa zum Aufbau einer Altersvorsorge, eingezahlt werden.
Demnach hätten nicht Sie persönlich, sondern allenfalls Ihr Arbeitgeber - fälschlicherweise - VL-Zahlungen an die Bausparkasse fortführen können, obwohl Sie bereits aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden waren. Dann wiederum hätte nicht etwa die Bausparkasse einen Anspruch gegen Sie auf Rückerstattung zuviel ausgezahlten Guthabens, sondern der Arbeitgeber wegen Rückzahlung der ungerechtfertigt vorgenommenen Zahlungen an die Bausparkasse.
Derartige Fälle sind gar nicht so selten, etwa weil der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vergisst, der Bausparkasse die Einzugsermächtigung für die vermögenswirksaen Leistungen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers zu entziehen.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage dahingehend,wann genau Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, wer was an wen und wann gezahlt/weitergezahlt hat und was es mit dem ominösen "Nachfolger" in Ihrer Anfrage auf sich hat.
In Erwartung Ihrer Nachfrage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.08.2010 16:25:19
Hallo erstmal....
ganz so einfach ist das nicht - vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt:
1. es lief ein Bausparvertrag - MEIN Arbeitgeber hat eingezahlt.
2. ich habe 02/2005 aufgehört zu arbeiten - Arbeitgeber zahlt nicht mehr!
3. ICH kündige den Vertrag 01/2007 - Es gehen aber weiterhin Zahlungen ein (von wem auch immer)
4. Da Zahlungen (wohl auf meinen Namen) eingehen, eröffnet die Gesellschaft einen neuen Vertrag (ohne meine Zustimmung / Unterschrift)
5. JETZT fordert die Gesellschaft Geld von mir (04/2004 bis 01/2007) OBWOHL - wenn überhaupt Anspruch seitens der Gesellschaft bestehen würde - Sie max. ab 03/2005 fordern KÖNNTEN - denn ich habe ja bis JANUAR 2005 gearbeitet.
Da liegt also einiges im Argen !!!
Hallo erstmal....
ganz so einfach ist das nicht - vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt:
1. es lief ein Bausparvertrag - MEIN Arbeitgeber hat eingezahlt.
2. ich habe 02/2005 aufgehört zu arbeiten - Arbeitgeber zahlt nicht mehr!
3. ICH kündige den Vertrag 01/2007 - Es gehen aber weiterhin Zahlungen ein (von wem auch immer)
4. Da Zahlungen (wohl auf meinen Namen) eingehen, eröffnet die Gesellschaft einen neuen Vertrag (ohne meine Zustimmung / Unterschrift)
5. JETZT fordert die Gesellschaft Geld von mir (04/2004 bis 01/2007) OBWOHL - wenn überhaupt Anspruch seitens der Gesellschaft bestehen würde - Sie max. ab 03/2005 fordern KÖNNTEN - denn ich habe ja bis JANUAR 2005 gearbeitet.
Da liegt also einiges im Argen !!!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.08.2010 16:45:22
Vielen Dank für Ihre weiteren Ausführungen. Leider erhellen diese den zugrunde liegenden Sachverhalt nur wenig, weshalb es zur endgültigen Klärung Ihres Rechtsproblems erforderlich sein wird, dass ein juristischer Beistand in alle bei Ihnen vorhandenen Unterlagen Einsicht nimmt.
Es ist bereits äußerst unwahrscheinlich, dass eine dritte Person neben Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber Zahlungen auf genau denjenigen Sparvertrag vornimmt, welcher im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis errichtet wurde.
Auch ich kann derzeit nicht erkennen, was die Bausparkasse dazu berechtigen soll, VL-Zahlungen aus der Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzufordern. Gleiches gilt für den Umstand, dass angeblich ein neues Sparkonto unter Ihrem Namen ohne Ihr Wissen wegen weiterlaufender Einzahlungen eröffnet worden sein soll.
In jedem Fall sollten Sie derzeit die von der Bausparkasse aufgemachte Forderung nicht anerkennen und schon gar nicht irgendeine Rückzahlung vornehmen. Begeben Sie sich vielmehr unverzüglich mit allen vorhandenen Unterlagen zu einem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens und lassen Sie diesen die Rechtslage prüfen und ggf. weitere Schritte einleiten.
Ich bin selbstverständlich gern bereit, Ihnen bei der Klärung sämtlicher noch offenen Fragen zu helfen. Setzen Sie sich bei Interesse bitte mit meinem Büro in Verbindung.
Vielen Dank für Ihre weiteren Ausführungen. Leider erhellen diese den zugrunde liegenden Sachverhalt nur wenig, weshalb es zur endgültigen Klärung Ihres Rechtsproblems erforderlich sein wird, dass ein juristischer Beistand in alle bei Ihnen vorhandenen Unterlagen Einsicht nimmt.
Es ist bereits äußerst unwahrscheinlich, dass eine dritte Person neben Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber Zahlungen auf genau denjenigen Sparvertrag vornimmt, welcher im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis errichtet wurde.
Auch ich kann derzeit nicht erkennen, was die Bausparkasse dazu berechtigen soll, VL-Zahlungen aus der Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzufordern. Gleiches gilt für den Umstand, dass angeblich ein neues Sparkonto unter Ihrem Namen ohne Ihr Wissen wegen weiterlaufender Einzahlungen eröffnet worden sein soll.
In jedem Fall sollten Sie derzeit die von der Bausparkasse aufgemachte Forderung nicht anerkennen und schon gar nicht irgendeine Rückzahlung vornehmen. Begeben Sie sich vielmehr unverzüglich mit allen vorhandenen Unterlagen zu einem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens und lassen Sie diesen die Rechtslage prüfen und ggf. weitere Schritte einleiten.
Ich bin selbstverständlich gern bereit, Ihnen bei der Klärung sämtlicher noch offenen Fragen zu helfen. Setzen Sie sich bei Interesse bitte mit meinem Büro in Verbindung.
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