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Baumaßnahmen mit reichlich Mängeln


31.08.2010 22:04 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unsere Außenanlage durch eine GaLabau Firma aus Braunschweig neu gestalten lassen. Bestandteil dieses Auftrages war u.a. das Setzen vom Lichtschächten und das Einbringen einer Drainage an einer Hauswand. Des Weiteren versch. Pflaster- und Erdarbeiten.

Beim letzten Unwetter vor 1 Woche ist unser Keller voll Wasser gelaufen, welches wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Lichtschächte laienhaft angebracht wurden und KEINE Drainage eingebracht worden ist. Letzteres wurde jedoch im Angebot aufgeführt, abgerechnet und bezahlt.

Uns ist dadurch ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstanden,da der ausgebaute Keller (vermietete Wohnung) 10 cm unter Wasser stand.

Der Unternehmer verspricht telefonisch Nachbesserung, vertröstet uns aber terminlich, welches im Zuge der sofortigen Abschaffung der Mängel nicht zuträglich ist.

Wir haben arge Zweifel daran, dass es hier eine Einigung geben wird. Auf diesem Wege suchen wir einen kompetenten Anwalt, welcher unseren Forderungen mit Nachdruck ! und energisch nachgeht.

Gesamtvolumen des Auftrages betrug 23000 €. Eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Was ist hier jetzt zu tun ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Mängeln
31.08.2010 | 22:38

Antwort

von

Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
231 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Einsatz ist unter Berücksichtigung des hohen angefallenen Schadens recht gering. Ihnen geht es aber wohl auch eher um keine abschließende Prüfung, sondern um eine Handlungsanweisung. Daher möchte ich Ihnen kurz folgende Anhaltspunkte an die Hand geben:

1. Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren. Soweit ein Bauantrag gestellt wurde bzw. erforderlich war, treten diese manchmal nicht ein.

2. Wenn Deckungsschutz besteht: einen Anwalt beauftragen, Frist setzen. Bei Nichtreaktion nach weiterer Rücksprache mit Rechtsschutzversicherung ggf. selbständiges Beweisverfahren einleiten. Den Schaden Ihrer Mieter einfordern.

3. Sollte die Situation wirklich so sein, dass Ihre Mieter nach jedem größeren Regen das Wasser in der Wohnung haben, könnten Sie den Schaden gemäß § 637 BGB selbst beseitigen und die Kosten von den Unternehmen zurückfordern. Hierbei unterstelle ich, dass dass die Anwendung der VOB/B nicht vereinbart wurde. Ggf. macht es Sinn, zuvor einen örtlichen Sachverständigen mit einer Begutachtung zu beauftragen, der den Mangel im Falle des späteren Prozesses als sachverständiger und bei Gericht für seine Kompetenz bekannter Zeuge bestätigt.

4. Ich bin gerne bereit, diesen Auftrag für Sie zu übernehmen. Sollten Sie einen örtlichen Anwalt beauftragen wollen, der bei dem wohl zuständigen LG Detmold (einheitlicher Erfüllungsort der Baustelle) bekannt ist, sollten Sie sich bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm nach einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit Kanzleisitz in Detmold oder an Ihrem Wohnort erkundigen.


Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Wuppertal

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