Baum zu nah an der Grenze - Verjährungsfrist -
12.02.2011 08:18 |
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Beantwortet von
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Nachbarschaftsrecht
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Hallo, folgender Sachverhalt:
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Vor ca. 4 Jahren erwarb und bebaute ich ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
Mein Grundstück grenzt an ein älteres Baugebiet.
In diesem ältern Baugebiet steht eine Weide meines Nachbars ca. 50 cm von meiner Grenze entfernt.
Die Weide war vor 4 Jahren etwa 4 Meter hoch.
Nun hat sie bereits stolze 8 Meter erreicht und verschmutzt meine Regenrinne am Dach.
Gemäß §44 1. Landesnachbarrechtgesetz (RL-P) müssen stark wachsende Bäume min. 2 Meter von der Grenze entfernt sein.
Nach § 51 dieser VO beträgt die Verjährungsfrist zur Beseitigung des Baumes 5 Jahre.
Dies gilt wohl ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung.
Der Baum dürfte nun ca. 8-10 Jahre alt sein. Jedoch hat der Eigentümer diesen Teil des Grundstücks im Zuge der Entstehung unseres Neubaugebiets hinzu erworben.
Nun meine Frage:
Gilt für die Verjährung in diesem Fall der Zeitpunkt der Anpflanzung oder der Zeitpunkt als ich als angrenzender Nachbar mein Grundstück erworben habe?








