Bauliche Veränderung WEG
Preis: 75,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Eigentumswohnung in einer WEG mit 7 Parteien. Bis zum letzten Jahr hatten wir auch keinerlei Probleme. Der Nachbar unter uns hat ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftsgarten, letztes Jahr haben wir durch Zufall erfahren, dass er seine Terrasse um ca. das doppelte erweitern will und eine Markise anbringen will, daraufhin haben wir gesagt, dass wir dafür keine Zustimmung geben werden, weil die Terrasse direkt unter unserem Wohnzimmerfenster errichtet werden soll und der Lärmpegel deutlich ansteigen würde.
Er hat daraufhin eine Auflistung gemacht mit sämtlichen baulichen Veränderungen (Doppelstabzaun, 2 verschiedene Sichtschutzwände, 1 Gartenhütte, 1 Holzlagerregal, Holzschaukel)diese wurden alle ohne Genehmigung und Beschluss errichtet. Auf der Liste sind auch die baulichen Veränderungen der anderen Eigentümer drauf, oben auf der Liste steht "Beschluss im schriftlichen Verfahren über vorgenommene bauliche Veränderungen zum Stichtag 31.07.2011". Diese haben wir unterschrieben, weil wir keinen Streit mit dem Nachbar haben wollen. In der Eigentümerversammlung 2012 wurde unter Punkt 5 "Beschluss zur Genehmigung baulicher Veränderungen gem. Aufstellung zum Stichtag 02.05.2012" geschrieben: Die Aufstellung wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht. Daher war die Angelegenheit für uns erledigt.
Jetzt mussten wir wieder durch Zufall erfahren, dass der Nachbar seine Terrasse vergrößern will, diesmal eine auf Holz gelagerte Terrasse, weil er dafür keine Genehmigung bräuchte. Das würde bedeuten, die eine Terrassenhälfte wäre aus Steinfliesen die neue Hälfte aus Holz.
Nun meine Frage, ist dies einfach so möglich oder gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern. Für eine ausführliche Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hermine W.
Bauliche Veränderung









