365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
838 Besucher | 12 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Baulast


| 25.07.2012 16:02 |
Preis: 55,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Eigentümer A hat 2 Baugrundstücke, Grundstück B+C.
Familie B kauft vor ca 4-5 Jahren Grundstück B und Baut ein Haus. vor ca 1,5 Jahren kauft Familie B vom Grundstück C einen Streifen von 3 Metern entlang der Grenze zwischen Grundstück B+C.
Familie C kauft vor ca 8 Wochen Grundstück C.
nun stellt sich heraus, dass das Stromkabel von Grundstück C sich im Boden auf dem Streifen den Familie B vor ca. 1,5 Jahren gekauft wurde befindet. Der Streifen ist unbebaut. Es wurde für Grundstück B keine Baulast eingetragen. Darf Familie C das Kabel einfach ausgraben und umlegen, oder muss ein neues Kabel vom Stromversorger verlegt werden. Grundstück C ist voll erschlossen.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Baulast
25.07.2012 | 17:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
253 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Verlegung des Stromkabels auf das Grundstück der Familie C ist der Stromversorger zuständig.

Nach § 12 Abs.3 Niederspannungsanschlussverordnung ( NAV) ) kann der Grundstückseigentümer die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind.

Dieser Fall liegt hier vor, da das Stromkabel des Grundstückes C sich im Boden auf dem Grundstückstreifen befindet, den die Familie B vor ca. 1,5 Jahren gekauft hat. Familie C kann also vom Stromversorger die Verlegung des Kabels auf ihren Grundstück verlangen.Die Verpflichtung der Familie B gegenüber dem Versorgungsunternehmen, die Verlegung des Stromkabels auf das Grundstück der Familie C zu zulassen, ergibt sich aus § 12 Abs. 1 NAV.

Gerne stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 25.07.2012 | 17:43

Wer muss für die Kosten der Verlegung des Kabels aufkommen ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 25.07.2012 | 18:52

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 12 Abs. 3 Satz 2 NAV hat die Kosten der Verlegung der Netzbetreiber zu tragen.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwal

Bewertung des Fragestellers 2012-07-27 | 07:26


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Peter Dratwa »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-27
4,6/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Düsseldorf

253 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht