Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 93 weitere Antworten zum Thema Nachbarn.
Wir bauen aktuell ein EFH auf einem Grundstück, welches nur durch eine enge Stichstrasse (3 x 30 m) erreicht werden kann.
Beim Rangieren in diesem engen Zuweg wurde bereits mehrmals der Jäger- und Maschendrahtzaun unseres Nachbarn beschädigt und in direkter Abwicklung mit den verursachenden Bauunternehmen repariert. Der Nachbar hatte uns dann schriftlich informiert, dass er nicht mehr gewillt sei, sich in weiteren Schadensfällen mit den Unternehmen direkt in Verbindung zu setzen sondern grundsätzlich uns in die Haftung nemen wird. Nun ist der Zaun leider wieder beschädigt worden. Verursacher ist bekannt und die generelle Zahlungswilligkeit des Verursachers an den Nachbarn kommuniziert. Allerdings hat der Nachbar eine Rechnung vorgelegt, deren Höhe der Bauunternehmer nicht akzeptiert.
Die Rechnung ist - wie angekündigt - an mich als Bauherr gegangen.
Frage:
1. Muss ich zahlen, obwohl Verursacher bekannt und grundsätzliche Zahlungswilligkeit erklärt wurde?
2. Wie kann die Frage nach der "richtigen" Höhe der Rechnung geklärt werden?
Antwort geschrieben am 04.11.2011 14:22:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Als Bauherr haben Sie für die Abwendung von Sach- und Personenschäden zu sorgen, da Sie für die Gefahren, die vom Bau ausgehen, verantwortlich sind.
Als Bauherr müssen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die insoweit berechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten ersetzt. Darüber hianus wehrt diese Versicherung unberechtigte Ansprüche ab.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.11.2011 14:44:48
Nochmals konkret: Ich als Bauherr muss diese Rechnung jetzt bezahlen, auch wenn die Baufirma dem Nachbarn gegenüber erklärt hat: "Ich war es und ich werde zahlen - allerdings nicht diesen überhöhten Betrag"?
Nochmals konkret: Ich als Bauherr muss diese Rechnung jetzt bezahlen, auch wenn die Baufirma dem Nachbarn gegenüber erklärt hat: "Ich war es und ich werde zahlen - allerdings nicht diesen überhöhten Betrag"?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.11.2011 21:56:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, die Kosten übernimmt Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung, allerdings nur diejenigen Kosten, die berechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, die Kosten übernimmt Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung, allerdings nur diejenigen Kosten, die berechtigt sind.
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