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Frage geschrieben am 21.01.2011 13:17:45

Baufinanzierung von 35 auf 17 Jahre

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1161
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir haben vor 3 Jahren über unsere Hausbank ein Hauskauf Finanziert,Laufzeit 35 Jahre. Seitdem bezahlen wir pünktlich jeden Monat unseren Abtrag an die Bank. Wir kommen mit 5 Kindern knapp über die Runde. Jetzt nötigt uns die Bank unseren Kredit in 17 Jahren abzutragen. Die Karte meines Mannes wurde von der Bank eingezogen,da wir unkontrolliert zuviel Geld abheben würden. Betone nochmals " Nie eine Rate nicht bezahlt,auch nicht verspätet ". Können die das einfach so ? Haben auch schon mit Taschengeld gedroht !


Antwort geschrieben am 21.01.2011 15:49:45
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

1. Der Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie ist in §§ 488 ff. BGB und insbesondere in § 503 BGB geregelt.

Wie bei jedem zivilrechtlichen Vertrag sind beide Parteien an den Vertragsinhalt gebunden. Eine nachträgliche einseitige Änderung scheidet also aus, erforderlich für eine Vertragsänderung ist stets das Einverständnis beider Parteien.

2. Wenn Zahlungsverzug besteht, könnte die kreditgebende Bank Ihr Recht zur Kündigung des Darlehensvertrages und zur Gesamtfälligstellung der offenen Summe (§ 498 BGB) als Druckmittel zu nutzen versuchen, um eine Vertragsänderung wie z.B. die Laufzeitverkürzung, durchzusetzen.

Da jedoch kein Zahlungsverzug besteht, ist die Bank in Ihrem Fall auch hierzu nicht berechtigt.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.


Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Baufinanzierung von 35 auf 17 Jahre | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-01-21
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