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Frage geschrieben am 01.04.2007 14:32:00

Bauantragskopien+Nachbarrecht

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1354
Ich bin als ETW-Eigentümer Nachbar eines Gartens. In diesen soll ein großes 5-Familienhaus mit Tiefgarage gebaut werden. Noch vor drei Jahren hat mir die Stadt Heidelberg bestätigt, dass dieser Garten nicht Bauland werden kann. Jetzt ist die Ruhe und der schöne Blick weg.
Die Stadt Heidelberg will mich nun nicht als Nachbar hören, weil ich nur der ETW-Eigentümer bin und nicht zusätzlich der Verwalter nach WEG-Recht, der nichts tut. Aber selbst bei Anhörung, also Nachbarbeteiligung, so die mündliche Auskunft, erhalte ich nur Akteneinsicht. Ich erhalte keine Kopie dieses Bauantrages, den ich nach Auskunft meines Architekten aber benötige, um qualifizierte Widerspruchsäußerungen abgeben zu können, auch nicht gegen Gebührenerstattung.
Hat die Stadt Heidelberg in beiden Fällen recht? Wie kann ich mich wehren mit Angabe von §§ oder Urteilen?
Danke und freundliche Grüße

-- Einsatz geändert am 01.04.2007 14:30:50


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