Bauanfrage/Voranfrage Flächenermittlung zur Nutzungsänderung "Arztpraxis."
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Ich habe vor, eine Immobilie zu kaufen und habe dazu eine "Voranfrage" für die Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht gestellt. In der Immobilie war für ca. 10 Jahre ein Fotolabor (oder ähnlich), die Immobilie steht leer.
Die Immobile soll zu 100% als Arztpraxis genutzt werden. Es ist eine Wohnung über 3 Etagen mit ca. 350 qm . In dem Gebäude befinden sich noch weitere (geschätzte) 25 Wohnungen.
Ich habe nun nach ca. 4 Wochen, folgendes von der Baubehörde bekommen:
Der Antrag wurde geprüft, es wurde aber festgestellt, dass noch Unterlagen fehlen:
„Berechnung/Gegenüberstellung der gewerblichen sowie der Wohnfläche des gesamten Gebäudes." Frist ist 4 Wochen, danach wird der Antrag abgelehnt.
Auf meiner Nachfrage bei dem zuständigen Bearbeiter, wie ich diesen Nachweis erbringen kann, wurde mir folgendes Mitgeteilt:
Ich sei in der „Bringschuld" und müsste den Nachweis erbringen. Ich solle die Nutzung der Flächen über die Grundrisse der anderen Besitzer der Wohnungen erhalten und die qm dazu errechnen. Die gewerbliche Nutzung sollen mir die Besitzer mitteilen.
Wenn der Besitzer der Wohnung diesen Grundriss nicht hat, soll ich von dem Besitzer eine Vollmacht erhalten und beim Grundbuchamt/Bauamt mir dazu die Einsicht der Grundrisse besorgen, um damit die Fläche auszurechnen.
Alternativ sollte ich über den Verwalter des Gebäudes die Grundrisse bzw. die Flächen bekommen, der aber die gewerbliche Nutzung nicht kennt. Das solle ich dann bei den Besitzern der Wohnungen erfragen.
Man kann sich nun vorstellen, wie die Mieter reagieren, wenn ich an der Tür schelle und nach der gewerblichen Nutzung Frage. Mein Architekt, der Makler und die Bank hat sowas noch nie gehört oder erlebt. Anhand der Klingeln lässt sich erkenne, dass nur private Bewohner im Gebäude sind.
Meine Frage ist nun: Was kann ich hier machen? Darf die Bauaufsicht mir solch eine unlösbare Aufgabe aufbügeln für die Genehmigung? Zumal es sich nicht um ein Gewerbebetrieb sondern einen „Freien Beruf" handelt. Kann man sich irgendwo wegen dieser „Schikane" beschweren?
Darf der Wohnungsverwalter die Daten/Anschriften über die Wohnungen liefern? (Thema „Datenschutz"?)
Danke für eine Antwort.
Nutzungsänderung








