Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 93 weitere Antworten zum Thema Nachbarn.
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte (Miete). Seit 2 Wochen haben die Nachbarn in gegenüberliegendem Haus (auch eine doppelhaushälfte) einen Basketballkorb an der Aussenwand nähe deren Haustür angebracht.
Von unserer Südterasse (von unseerer Hauswand aus gemessen) sind es 5 m bis zum Zaun, danach ein 2m breiter Streifen bis zur Nachbar Hauswand mit dem Basketball-Korb.
dieser 2m breite Streifen ist gepflastert.
Auf diesem Streifen spielen die Nachbarskinder Basketball. Das Auftitschen des Balles auf dem Plaster macht ein monotones lautes BUm BUM BUM Geräusch, wie Sie sich vorstellen können. Auch wenn der Ball gegen die Breterrwand als Reflektionsplatte donnert.....Die Kinder spielen dort, sobald Sie aus der Schule kommen.
Den Ball hat es auch schon öfters in unsereen Garten verschlagen (Zaun ist 1m ca. hoch), ist auch schon gegen Scheibe der Terassentür gedonnert.
Auch das Ausruhen auf unserer westlich gelegenen Tersse ist kein Ausruhen mehr, da wir hier genauso dem Lärm ausgesetzt sind.
Frage; Müssen wir diesen monotonen Lärm erdulden?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 27.09.2011 00:41:40
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie können entweder eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gem. § 117 OWiG erstatten. Die Vorschrift ist allerdings subsidiär, so dass zuerst andere Vorschriften anzuwenden sind. Als solche ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm(TA-Lärm) einzuhalten. Die Richtwerte finden sich in Ziff. 6 der TA- Lärm:
b) in Gewerbegebieten
tags
nachts
65 dB(A)
50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und
Mischgebieten
tags
nachts
60 dB(A)
45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
tags
nachts
55 dB(A)
40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten
tags
nachts
50 dB(A)
35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
tags
nachts
45 dB(A)
35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht
mehr als 20 dB(A) überschreiten.
tags bedeutete von 6-22 Uhr, nachts die übrige Zeit.
Sie haben insoweit keine Angaben gemacht, so dass die Beantwortung nicht möglich ist. Sie sollen aber einen Gutachter mit Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
Wegen Verschlagen des Balles auf Ihr Grundstück können Sie verlangen, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit diese Beeinträchtigung aufhört. So können Sie verlangen, dass ein Zaun oder ein Netz oder etwas Vergleichbares zwischen den Grundstücken gespannt bzw. errichtet wird.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
www.edinkoca.com
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60329 Fra
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