Bankgeheimnis
17.08.2008 18:19 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Für meinen hoch betagten Vater, der geistig und körperlich außergewöhnlich fit ist, habe ich Bankvollmacht und erledige für ihn seine
Bankgeschäfte.
Ich bin die einzige Tochter meines Vaters habe jedoch eine Stiefschwester, die aus der ersten Ehe meiner verstorbenen Mutter stammt.
Diese Stiefschwester hat, wie sich herausstellte, offenbar über viele Jahre
hinweg unberechtigt über einen oder mehrere Bankangestellte das Konto meines Vaters beobachtet.
In einem kürzlich erhaltenen anonymen Schreiben, das aufgrund der Handschrift eindeutig meiner Stiefschwester als Urheberin zugeordnet werden kann, wurde ich auf dieses Beobachten des Kontos aufmerksam:
eine kurz vorher getätigte Banktransaktion war der Inhalt des Schreibens.
Wenig später erhielt mein Vater verschiedene anonyme Anrufe, die einerseits diese erwähnte Banktransaktion zum Thema hatte, darüber hinaus ging es wohl darum, dass meine Stiefschwester sich unberechtigterweise als Tochter meines Vaters ausgab.
Mein Vater hat über mich sofort die Revisionsabteilung der Bank aktiviert,
die auch in sehr kurzer Zeit die undichte Stelle ausfindig machen konnte und entsprechende Konsequenzen gezogen hat. Die Sache wird nun bankintern von der Rechts- und Personalabteilung bearbeitet.
Wegen der anonymen Telefonate hat sich mein Vater eine neue Rufnummer ohne Eintrag ins Telefonbuch schalten lassen.
Meine Fragen nun:
1) Inwieweit kann mein Vater eine Anzeige erstatten wegen der Verletzung des Bankgheimnisses, ist dieser Tatbestand strafrechtlich relevant? Die Bank hätte sicherlich an einer Anzeige kein sonderliches
Interesse.
2) Ist die Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses strafrechtlich
relevant?
3) Ist die Bank schadensersatzpflichtig meinem Vater gegenüber,
z.B. die Kosten für den neuen Telefonanschluss, meine Fahrtkosten, um mich mit ihm zu besprechen?
4) Meine Stiefschwester möchte ich selbst gerne abmahnen, würde das
jedoch mit Hilfestellung vorsichtig formulieren (sie ist übrigens im Erbfall
aufgrund einer Testamentsänderung vor einigen Jahren in keiner Weise vorgesehen) . Inhalt des Schreibens an sie wäre in Stichpunkten:
a) sofortige Unterlassung jeglicher Einsichtnahme in Angelegenheiten meines Vaters.
b) keinerlei Kontaktaufnahme mit ihm und auch meiner Familie weder telefonisch, schriftlich noch persönlich
c) Unterlassung der Behauptung, Tochter meines Vaters zu sein.
d) Hinweis, dass durch eine vor Jahren erfolgte Testamentsänderung meines Vaters keinerlei Erbansprüche existieren.









