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Sehr geehrte Anwälte,
trotz hinweis bei der Sparkasse auf einen negativ Eintrag bei der Schufa, vergibt die Sparkasse kein Guthabenkonto(Jedermannkonto).
Besteht das Recht der Selbstverpflichtung bzw. des Kontrahierungszwangs bei den Banken nicht mehr? Das besagt, das jedem Verbraucher ein Girokonto garantiert wird!
Brauche ich ein Geschäftskonto als Einzelunternehmer nach §19 Kleinstunternehmerregelung?
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
S.Hiller
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.10.2009 16:40:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
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Ihre Fragen möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
1. Die Sparkassenverordnungen vieler Bundesländer, so auch des Ihren, sehen eine Verpflichtung zur Führung von Girokonten grundsätzlich vor. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, bei deren Vorliegen diese Verpflichtung entfällt, so z.B. wenn der Kontoinhaber Leistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat, wenn das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde, wenn das Konto keine Guthaben aufweist und der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt, oder wenn aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung für die Sparkasse nicht zumutbar ist. Liegt keiner dieser Gründe vor, gibt es keinen stichhaltigen Grund, der einer Eröffnung eines Girokonto im Wege steht.
2. Als Existenzgründer bzw. als Kleinunternehmer gibt es grds. keine gesetzliche Verpflichtung, ein Geschäftskonto zu führen. Man kann hierzu auch das private Konto nutzen. Allerdings kann es dann Probleme mit der Bank geben. Diese legen in ihren AGB oftmals fest, dass ab einer gewissen Häufigkeit von Transaktionen eine gewerbliche Nutzung vorliegt und stellen dann entsprechende Kontoführungsgebühren in Rechnung, die für Privatkonten nicht anfallen. Auch im Hinblick auf das Finanzamt empfiehlt es sich, private und geschäftliche Konten zu trennen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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