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Frage geschrieben am 23.04.2007 14:17:00

Bank bietet sog. Änderungsvertrag meines bald auslaufenden Darlehens an

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2059
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(Bitte nur Anwälte, die sich mit dem Thema auskennen)

Sehr geehrte Anwälte,

meine Bank sagt, man kann das Darlehen vorverlegen also die Verhanldungen schon jetzt und nich erst in fünf Monaten machen, es handelt sich also um eine Vorerlegung.
Den Zinssatz selber könnten sie mir bei 4,5 % sichern, allerdings nur, wenn ich diesen Änderungsvertrag unterzeichne, einen Zinssatz einfach so für Ende des jahres sichern, kann die Bank nicht ohne Vertrag sichern.

Im Angebot selber steht aber nur was von unverbindlich und die Mitarbeiterin von der Bank will mir zudem auf Nachfrage versichern, dass keine weitere Kosten wie Vorfäligkeitsentschädigung anfällt.

Aufgrund der möglicherweise steigenden Zinsen würde ich mir diesen Zinssatz jetz gerne sichern.

Die Bank sagt, dass ich dann Ende des Jahre, wenn das Darlehen ausläuft nicht nochmal kommen muss, sondern das die jetzige Änderungsvereinbarung reocht und ich ab 1.11 oder so dann die neuen Raten zahlen soll.

Was halten sie davon, ist davon abzuraten ?

Weill die Bank mich reinlegen oder halten sie das für gut, gibt es irgendwelche Fallen ?
Die Bank ist Dortmunder Volksbank, es werden dort die Standardverträge meist genutzt.

Hinweis.:bitte nur Anwalt, der davon Ahnung hst und mir im Rahmen der Erstberatung kompetente Hilfe g eben kann.


Erstes Schreiben dazu hier.: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=24922


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Diese Antwort ist vom 23.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.04.2007 16:08:28
Rechtsanwalt Philipp Achilles
Barfüßertor 25, 35037 Marburg, Tel: 06421 - 309788-12, Fax: 06421 - 309788-32
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:

Es ist durchaus üblich, dass die Banken vor Ablauf des Darlehens dem Darlehensnehmer ein neues Angebot auf Abschluss eines Anschlussvertrages anbieten. Grundsätzlich kann dies unbedenklich sein, soweit sich nichts Gegenteiliges aus Ihrem ursprünglichen Vertrag oder dem jetzt neu vorgelegten Vertrag, z.B. bei veränderten Konditionen, wie einer geringeren Tilgung, ergibt.

Insbesondere da es sich vorliegend um ein unverbindliches Angebot der Bank handelt, kann sich jederzeit eine negative Folge aus den tatsächlichen Vertragsbedingungen ergeben. Sie sollten sich daher unbedingt den Anschlussdarlehensvertrag zeigen lassen und einer rechtlichen Überprüfung unterziehen. Die bloße mündliche Zusicherung der Bank Angestellten ist hierfür nicht ausreichend. Es gibt leider viele Fälle in denen erst nach Abschluss des Vertrages, basierend auf mündlichen Angaben, die negativen Folgen aus den Vertragsbedingungen zum tragen kommen. Eine diesbezügliche Anfechtung ist dann nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich.

Obschon die von Ihnen genannten Bedingungen ein durchaus akzeptables Angebot darstellen, kann sich dennoch etwas Gegenteiliges aus den Verträgen ergeben. Ohne die tatsächliche Einsichtnahme in beide Verträge kann daher in diesem Rahmen keine abschließende Beurteilung getroffen werden.

Insoweit kann ich mich nur den Ausführungen des Kollegen Schneiders anschließen. Sie sollten daher einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen und diesem sämtliche Unterlagen übergeben. Nur dieser kann anhand der Verträge eine für Sie sichere Beurteilung abgeben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Gerne bin ich bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Hierfür bin ich jederzeit für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.



Mit freundlichen Grüßen



Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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Gisselberger Straße 31
35037 Marburg

Telefon: 06421 - 167129
Fax: 06421 - 167132

achilles@haftungsrecht.com
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